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Moderne Wohnanlage mit gepflegten Grünflächen und Wegen

Objekt­betreuung: ein Ansprech­partner fürs Haus

Kontrollgänge nach Plan, Schäden mit Foto gemeldet, Außenanlagen gepflegt und Handwerker koordiniert. Für Hausverwaltungen, WEG und Gewerbe.

Was gehört zur Objekt­betreuung?

Objektbetreuung heißt: Jemand kümmert sich regelmäßig um ein Gebäude, ohne dort zu wohnen. Wir gehen nach Plan durch Treppenhaus, Keller, Technikräume und Außenanlagen, sehen nach, ob alles funktioniert, und melden Schäden mit Foto an die Verwaltung. Kleinarbeiten erledigen wir gleich, für alles andere holen wir die passenden Handwerker ins Haus.

Für Hausverwaltungen ersetzt die Objektbetreuung den eigenen Hausmeister vor Ort. Jeder Rundgang steht mit Uhrzeit und Fotos im Kundenportal, Mängel lassen sich dort direkt erfassen und bis zur Erledigung verfolgen. So weiß die Verwaltung, was am Objekt los ist, ohne selbst hinzufahren.

Objektbetreuung bieten wir rund um Straubing im Donau-Isar-Korridor, etwa in Regensburg, Landshut und Deggendorf an. Sie lässt sich mit Gebäudereinigung, Gartenservice und Winterdienst in einem Vertrag bündeln.

Was gehört dazu, und was nicht?

Was im Leistungsverzeichnis steht, wird gemacht und protokolliert.

Gehört dazu

  • Kontrollgänge durch Treppenhaus, Keller, Technikräume und Außenanlagen
  • Schadensmeldung mit Foto an die Verwaltung
  • Kleinarbeiten ohne Meisterpflicht
  • Mülltonnen bereitstellen, Containerplätze sauber halten
  • Handwerker einweisen und ins Haus lassen
  • Ansprechpartner für Bewohner bei Fragen zum Haus

Gehört nicht dazu

  • Elektro-, Sanitär- und Heizungsarbeitenfeste Partnerbetriebe
  • Kaufmännische Verwaltung, Abrechnung, Mieterkommunikationbleibt bei der Hausverwaltung
  • Bereitschaftsdienst rund um die Uhrnur, wenn er im Vertrag steht

So starten wir
mit Ihrem Objekt

Vom ersten Gespräch bis zur ersten Rückmeldung ein Ansprechpartner.

Angebot anfragen
  1. Anfrage

    Sie nennen Objekt, Flächen und was übernommen werden soll.

  2. Objektbegehung

    Wir sehen uns Gebäude und Außenanlagen an.

  3. Leistungs­verzeichnis und Angebot

    Was wann gemacht wird, dazu ein fester Preis.

  4. Start

    Zum vereinbarten Termin. Ihr Zugang zum Kundenportal ist eingerichtet.

  5. Rückmeldung nach vier Wochen

    Wir besprechen, ob alles passt, und passen das Verzeichnis bei Bedarf an.

So läuft ein Auftrag im Detail

Woran entscheidet sich der Preis der Objekt­betreuung?

  • Objektgröße: Zahl der Einheiten, Treppenhäuser und Technikräume.
  • Rhythmus: wie oft wir vor Ort sind.
  • Außenanlagen: Müllplätze, Wege, Spielplätze und Grünflächen.
  • Kleinarbeiten: was pauschal enthalten ist und was nach Aufwand läuft.
  • Kombination: ob Reinigung, Garten und Winterdienst im selben Vertrag laufen.

Laufende Leistungen rechnen wir mit einem festen Monatspreis pro Objekt ab. Grundlage ist das Leistungsverzeichnis. Arbeiten außerhalb des Verzeichnisses sprechen wir vorher mit Ihnen ab.

Wer betreut das Objekt?

Alles ohne Meisterpflicht machen unsere eigenen Angestellten. Elektro, Sanitär und Heizung laufen über feste Partnerbetriebe, die wir koordinieren. Jeder Einsatz wird im Kundenportal protokolliert, mit Uhrzeit und Fotos.

Sind die Kosten umlagefähig?

Die Kosten für den Hauswart gehören zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 14 BetrKV, soweit es nicht um Reparaturen oder Verwaltung geht. Vermieter können sie umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wir trennen in der Rechnung, was umlagefähige Betreuung ist und was Instandsetzung.

Schritt 1 / 2 Leistung

Wobei dürfen wir helfen? Bitte mindestens eines wählen – Mehrfachauswahl möglich.

Fragen zur Objekt­betreuung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

Kontakt
Wie oft kommen Sie ins Objekt?

So oft, wie es im Leistungsverzeichnis steht. Das legen wir bei der Begehung fest.

Was passiert, wenn Sie einen Schaden finden?

Wir dokumentieren ihn mit Foto und melden ihn an die Verwaltung. Kleinigkeiten erledigen wir gleich.

Sind Sie auch für Bewohner erreichbar?

Für Fragen zum Haus ja. Kaufmännisches bleibt bei der Verwaltung.

Können wir mit einem Objekt anfangen?

Ja. Weitere Objekte kommen später in einen Rahmenvertrag.

Stand:

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