Gartenservice für Wohnanlagen und Gewerbe
Rasen, Hecken, Beete und Laub: Wir pflegen die Grünflächen Ihrer Objekte nach festem Plan. Im Vertrag mit Winterdienst das ganze Jahr.
Was gehört zum Gartenservice?
Unser Gartenservice übernimmt die laufende Pflege von Grünflächen an Wohnanlagen, Bürogebäuden und Gewerbeobjekten: Rasen mähen, Hecken schneiden, Beete pflegen, Laub entfernen und Grünschnitt entsorgen. Was in welcher Jahreszeit passiert, steht in einem Pflegeplan.
Für Hausverwaltungen ist der Gartenservice oft der Sommerteil eines Jahresvertrags. Im Winter übernimmt der Winterdienst, und das ganze Jahr kümmert sich der Hausmeisterservice um das Objekt.
Den Grünschnitt nehmen wir mit und bringen ihn zu einer zugelassenen Annahmestelle. Auf dem Grundstück bleibt nichts liegen.
Schnittzeiten beachten
Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen vom 1. März bis 30. September nicht stark zurückgeschnitten oder beseitigt werden. Erlaubt sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Das regelt § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Größere Rückschnitte planen wir deshalb für Herbst und Winter.
Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt außerdem die Baumschutzsatzung der jeweiligen Gemeinde. Das klären wir mit Ihnen, bevor gesägt wird.
Was wir pflegen
Nach einem Pflegeplan, der zu Ihren Flächen und zur Jahreszeit passt.
-
Rasenpflege
Mähen, Kanten schneiden, düngen und vertikutieren nach Pflegeplan.
-
Heckenschnitt
Form- und Pflegeschnitt, größere Rückschnitte außerhalb der Schonzeit.
-
Beetpflege
Unkraut entfernen, Beete lockern und Pflanzflächen sauber halten.
-
Laub und Herbstpflege
Laub von Rasen, Wegen und Zufahrten entfernen, bevor es glatt wird.
-
Grünschnitt-Entsorgung
Schnittgut und Laub nehmen wir mit und geben es bei einer zugelassenen Annahmestelle ab.
-
Gehölzpflege
Sträucher und kleine Bäume schneiden, Totholz entfernen.
Gartenservice im Detail
- Rasenpflege Mähen, Kanten, Düngen, Vertikutieren.
- Heckenschnitt Formschnitt im Sommer, Rückschnitt im Winter.
- Beetpflege Unkraut, Boden, Rückschnitt.
- Baumpflege und Fällung Mit Blick auf die Baumschutzsatzung.
- Laub- und Herbstpflege Laub entfernen, bevor es glatt wird.
- Grünschnitt-Entsorgung Abholen und zur Annahmestelle bringen.
Wer pflegt – und was gehört nicht dazu?
Die Pflege machen unsere eigenen Angestellten, nach festem Pflegeplan.
Machen unsere eigenen Leute
- Rasen mähen und pflegen
- Hecken schneiden
- Beete pflegen
- Laub entfernen
- Grünschnitt abfahren und entsorgen
Gehört nicht dazu
- Starke Rückschnitte vom 1. März bis 30. Septemberverbietet das Bundesnaturschutzgesetz
- Fällung geschützter Bäume ohne GenehmigungOb ein Baum geschützt ist, regelt die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde.
- Winterdienstein eigener Leistungsteil, im Jahresvertrag kombinierbar
Nach jedem Einsatz sehen Sie im Kundenportal, was gemacht wurde, mit Fotos.
Wer uns beauftragt
Grünflächen, die gepflegt aussehen, ohne dass sich jemand darum kümmern muss.
-
Hausverwaltungen
Grünflächen mehrerer Wohnanlagen nach einheitlichem Pflegeplan.
-
Eigentümergemeinschaften
Gemeinschaftsgärten gepflegt, ohne dass sich die Eigentümer abstimmen müssen.
-
Gewerbe
Außenanlagen von Büros, Praxen und Hallen, gepflegt nach festem Plan.
-
Kommunale Wohnungsgesellschaften
Grünpflege für Wohnungsbestände und Liegenschaften.
Wie wird der Gartenservice abgerechnet?
Laufende Gartenpflege rechnen wir mit einem festen Preis nach Pflegeplan ab. Darin steht, welche Flächen wie oft gepflegt werden und wann Hecken und Gehölze geschnitten werden. Einmalige Arbeiten wie ein großer Rückschnitt bieten wir zum Festpreis an.
Diese Punkte bestimmen den Preis:
- Flächen: Größe von Rasen, Beeten und Wegen.
- Hecken: Länge, Höhe und wie oft geschnitten wird.
- Rhythmus: wie oft wir in der Saison vor Ort sind.
- Grünschnitt: welche Menge anfällt und abtransportiert wird.
- Zugang: ob wir mit Maschinen an alle Flächen herankommen.
Zusammen mit dem Winterdienst wird daraus ein Jahresvertrag mit einem Ansprechpartner.
Sind Kosten für die Gartenpflege umlagefähig?
Ja. Die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen ist nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Dazu gehören auch die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen und die Pflege von Zugängen und Zufahrten.
Mieter und Eigentümer können die Arbeitskosten außerdem nach § 35a EStG geltend machen. Die laufende Pflege gilt dabei als haushaltsnahe Dienstleistung, die Neuanlage eines Gartens als Handwerkerleistung. Die Arbeitskosten weisen wir deshalb getrennt aus.
So starten wir
in Ihrem Objekt
Am besten vor Beginn der Saison im Frühjahr.
Jetzt anfragenJetzt anfragen-
01
Objektbegehung
Wir sehen uns das Objekt mit Ihnen an und nehmen Flächen, Zugänge und Wünsche auf.
-
02
Pflegeplan und Angebot
Sie erhalten ein Pflegeplan und einen festen Preis für den vereinbarten Umfang.
-
03
Start
Wir beginnen zum vereinbarten Termin. Ein fester Ansprechpartner ist für Ihr Objekt zuständig.
-
04
Rückmeldung nach vier Wochen
Nach den ersten Wochen besprechen wir, ob alles passt, und passen den Umfang bei Bedarf an.
20 %der Arbeitskosten, nach § 35a EStG
Von der Steuer absetzen, bis 4.000 € im Jahr.
Die Pflege des Gartens an Ihrem Haus zählt als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine Neuanlage gilt dagegen als Handwerkerleistung, mit eigener Grenze von 1.200 € im Jahr.
Gilt als haushaltsnahe Dienstleistung für Privathaushalte. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und eine unbare Zahlung. Mieter und Eigentümer profitieren auch über die Nebenkostenabrechnung.
Wo wir Grünflächen pflegen
Gartenservice bieten wir nur rund um Straubing an.
-
Donau-Isar-Korridor
Ab Straubing über A3 und A92, 45 bis 60 Minuten
Rasen, Hecken, Beete und Laub nach Pflegeplan. Wiederkehrende Leistungen bieten wir nur in diesem Korridor an.
- Straubing
- Regensburg
- Landshut
- Deggendorf
- Dingolfing
- Freising
- Cham
- Kelheim
- Moosburg an der Isar
- Neutraubling
- Wörth an der Donau
- Landau an der Isar
- Bogen
- Osterhofen
- Plattling
Fragen zum Gartenservice
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.
KontaktKontaktWas kostet ein Gartenservice?
Der Preis richtet sich nach Flächen, Hecken und Rhythmus. Nach einer Begehung erhalten Sie einen festen Preis nach Pflegeplan.
Wann darf man Hecken schneiden?
Starke Rückschnitte sind vom 1. März bis 30. September verboten, erlaubt sind dann nur schonende Form- und Pflegeschnitte (§ 39 BNatSchG). Größere Rückschnitte planen wir für Herbst und Winter.
Sind die Kosten der Gartenpflege umlagefähig?
Ja, nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Nehmen Sie den Grünschnitt mit?
Ja. Schnittgut und Laub nehmen wir mit und geben es bei einer zugelassenen Annahmestelle ab.
Gibt es den Gartenservice zusammen mit dem Winterdienst?
Ja. Im Jahresvertrag übernehmen wir im Sommer die Grünpflege und im Winter das Räumen und Streuen.
Stand:
