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Mehrfamilienhaus mit verschneitem Vorgarten und Hecken im Winter

Winterdienst in Straubing, Regensburg und Landshut

Schneeräumen und Streuen auf Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen. Mit festen Einsatzzeiten und Einsatzprotokoll.

Was übernimmt unser Winterdienst?

Unser Winterdienst räumt Schnee und streut bei Glätte auf Gehwegen, Hauszugängen, Zufahrten und Parkplätzen. Wann wir kommen und welche Flächen dazugehören, steht im Vertrag. Jeder Einsatz wird protokolliert.

Damit übernehmen wir die Räum- und Streupflicht, die sonst beim Eigentümer liegt. Für Hausverwaltungen ist das oft der wichtigste Teil eines Jahresvertrags mit Hausmeisterservice und Gartenservice.

Diese Leistung bieten wir nur im Donau-Isar-Korridor rund um Straubing an. Bei Schneefall zählt jede Stunde, und von hier aus sind wir schnell genug vor Ort.

Streusalz oder Splitt?

Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein. Welche Streumittel erlaubt sind, regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Wir richten uns danach und streuen sonst mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt.

Was wir übernehmen

Flächen, Zeiten und Streumittel legen wir vor der Saison im Vertrag fest.

  • Schneeräumung

    Gehwege, Zugänge und Zufahrten räumen, zu den Zeiten, die die Satzung Ihrer Gemeinde vorgibt.

  • Streudienst

    Bei Glätte streuen, mit den Mitteln, die vor Ort erlaubt sind.

  • Parkplätze und Höfe

    Parkplätze, Höfe und Zufahrten von Wohnanlagen und Gewerbeobjekten.

  • Bereitschaft

    Während der vereinbarten Wintersaison beobachten wir die Wetterlage und rücken aus.

  • Einsatz­protokoll

    Datum, Uhrzeit und Flächen jedes Einsatzes. Ihr Nachweis im Schadenfall.

  • Ganzjährig kombinierbar

    Mit Hausmeister- und Gartenservice ein Vertrag für das ganze Jahr.

Wer räumt – und was bleibt beim Eigentümer?

Geräumt und gestreut wird von unseren eigenen Angestellten. Was nicht im Vertrag steht, bleibt beim Eigentümer.

Machen unsere eigenen Leute

  • Schnee räumen auf Gehwegen, Zugängen, Zufahrten und Parkplätzen
  • Streuen bei Glätte
  • Protokoll zu jeder Runde

Bleibt beim Eigentümer

  • Flächen und Zeiten außerhalb des Vertrags
  • Auswahl und Kontrolle des Dienstleisters, diese Pflicht bleibt bei Ihnen. Das Protokoll hilft Ihnen dabei.

Wer uns beauftragt

Für alle, die für Gehwege und Zufahrten verantwortlich sind.

  • Haus­verwaltungen

    Räum- und Streupflicht für mehrere Objekte in einem Vertrag übertragen.

  • Eigentümer­gemeinschaften

    Keine Einteilung der Eigentümer nach Plan mehr, kein Streit über den Räumdienst.

  • Gewerbe und Handel

    Parkplätze und Zugänge frei, bevor Kunden und Mitarbeiter kommen.

  • Kommunale Wohnungs­gesellschaften

    Winterdienst für Bestände und Liegenschaften nach festem Leistungsverzeichnis.

Wie wird der Winterdienst abgerechnet?

Den Preis legen wir vor der Saison fest. Er richtet sich nach Fläche, Lage und den Zeiten, zu denen geräumt werden muss. Pauschalpreise pro Quadratmeter nennen wir nicht, weil eine Treppe mehr Arbeit macht als ein gerader Gehweg.

Diese Punkte bestimmen den Preis:

  • Fläche: Länge der Gehwege, Größe von Zufahrten und Parkplätzen.
  • Art der Flächen: Treppen, Rampen und enge Zugänge brauchen Handarbeit.
  • Räumzeiten: nach Gemeindesatzung oder früher, etwa vor Geschäftsöffnung.
  • Streumittel: was vor Ort erlaubt ist und wer es lagert.
  • Kombination: ob Hausmeister- und Gartenservice im selben Vertrag laufen.

Den Vertrag schließen wir im Herbst ab, damit Flächen und Bereitschaft vor dem ersten Schnee geplant sind.

Angebot anfragen

Wer haftet bei Glätte vor dem Haus?

Für Gehwege und Zugänge ist zunächst der Eigentümer verantwortlich. Diese Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus § 823 BGB und aus der Satzung der Gemeinde.

Vereinbaren wir es ausdrücklich im Vertrag, geht die Räum- und Streupflicht auf uns über. Beim Eigentümer bleibt die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und gelegentlich zu kontrollieren. Damit Sie das im Schadenfall belegen können, protokollieren wir jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Flächen.

Sind die Kosten umlagefähig?

Ja. Die Kosten des Winterdienstes zählen zu den Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung und können auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Mieter und Eigentümer können die Arbeitskosten zusätzlich nach § 35a EStG geltend machen.

So läuft der
Winterdienst ab

Vor der Saison geplant, im Winter verlässlich.

Jetzt anfragen
  1. Flächen festlegen

    Wir gehen mit Ihnen die Flächen ab und klären Zeiten und Streumittel.

  2. Vertrag vor der Saison

    Sie erhalten einen Vertrag mit Flächenplan, Zeiten und Preis.

  3. Bereitschaft

    Während der Saison beobachten wir die Wetterlage und rücken bei Schnee und Glätte aus.

  4. Einsatz­protokoll

    Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Flächen dokumentiert.

So läuft ein Auftrag im Detail

Wie beweisen Sie im Streitfall, dass geräumt wurde?

Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet der Eigentümer oder die Verwaltung aus der Verkehrssicherungspflicht. Im Streit entscheidet dann, ob sich nachweisen lässt, wann geräumt und gestreut wurde, mit welchem Mittel und in welcher Menge.

Ein handschriftlicher Streuzettel ist dafür ein schwacher Beleg. Unsere eigene Software work.force erzeugt das Protokoll bei jeder Runde automatisch, mit Uhrzeit, Wetterlage, Fläche, Streumittel und Menge. Nachträglich lässt es sich nicht mehr ändern.

Sie sehen jedes Protokoll im Kundenportal. Kommt ein Schreiben vom Anwalt, laden Sie die Protokolle dort herunter, statt Zettel zu suchen.

Schritt 1 / 2 Leistung

Wobei dürfen wir helfen? Bitte mindestens eines wählen – Mehrfachauswahl möglich.

20 %der Arbeitskosten, nach § 35a EStG

Von der Steuer absetzen, bis 4.000 € im Jahr.

Winterdienst an Ihrem Haus zählt als haushaltsnahe Dienstleistung, auch auf dem öffentlichen Gehweg vor Ihrem Grundstück.

Gilt als haushaltsnahe Dienstleistung für Privathaushalte. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und eine unbare Zahlung. Mieter und Eigentümer profitieren auch über die Nebenkostenabrechnung.

Was heißt das für mich?

Wo wir räumen und streuen

Räumen und Streuen bieten wir nur rund um Straubing an. Bei Schnee müssen wir schnell vor Ort sein.

  • Donau-Isar-Korridor

    Ab Straubing über A3 und A92, 45 bis 60 Minuten

    Schneeräumung und Streudienst für Wohnanlagen und Gewerbe. Wiederkehrende Leistungen bieten wir nur in diesem Korridor an.

    • Straubing
    • Regensburg
    • Landshut
    • Deggendorf
    • Dingolfing
    • Freising
    • Cham
    • Kelheim
    • Moosburg an der Isar
    • Neutraubling
    • Wörth an der Donau
    • Landau an der Isar
    • Bogen
    • Osterhofen
    • Plattling

Fragen zum Winterdienst

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

Kontakt
Was kostet ein Winterdienst?

Der Preis richtet sich nach Fläche, Art der Flächen und Räumzeiten. Wir legen ihn vor der Saison fest.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Die Zeiten regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. Wir richten die Einsatzzeiten im Vertrag danach aus.

Wer haftet, wenn trotzdem jemand stürzt?

Wenn der Vertrag es ausdrücklich vorsieht, geht die Räum- und Streupflicht auf uns über. Beim Eigentümer bleibt die Pflicht, uns sorgfältig auszuwählen und zu kontrollieren. Unser Einsatzprotokoll dient dabei als Nachweis.

Sind die Kosten des Winterdienstes umlagefähig?

Ja, als Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Wann sollte der Vertrag abgeschlossen werden?

Im Herbst, vor Beginn der Saison. Dann sind Flächen, Zeiten und Bereitschaft rechtzeitig geplant.

Stand:

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