Hausmeisterservice in Straubing, Regensburg und Landshut
Kontrollgänge, Kleinarbeiten und Objektbetreuung für Wohnanlagen und Gewerbe. Mit festem Ansprechpartner und festem Monatspreis.
Was macht unser Hausmeisterservice?
Unser Hausmeisterservice sorgt dafür, dass ein Gebäude funktioniert: regelmäßige Kontrollgänge, kleine Arbeiten, Pflege der Außenanlagen und die Meldung von Schäden an die Verwaltung. Was genau dazugehört, legen wir in einem Leistungsverzeichnis fest.
Den Hausmeisterdienst übernehmen wir für Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Gewerbebetriebe. Zusammen mit Gebäudereinigung, Gartenservice und Winterdienst wird daraus ein Vertrag für das ganze Objekt.
Was ein Hausmeister nicht darf
Elektro-, Sanitär- und Heizungsarbeiten gehören zu den zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A der Handwerksordnung. Wir führen sie deshalb nicht selbst aus. Diese Arbeiten übernehmen feste Partnerbetriebe, wir koordinieren sie und lassen sie ins Haus.
Das schützt auch Sie. Bei Verstößen gegen die Handwerksordnung droht ein Bußgeld, das auch den Auftraggeber treffen kann.
Was wir übernehmen
Der genaue Umfang steht im Leistungsverzeichnis Ihres Objekts.
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Kontrollgänge
Regelmäßige Rundgänge durch Treppenhaus, Keller, Technikräume und Außenanlagen.
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Kleinarbeiten
Leuchtmittel tauschen, Türschließer einstellen, lose Schilder befestigen.
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Objektbetreuung
Ansprechpartner vor Ort für Bewohner, Handwerker und Verwaltung.
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Müllplätze und Außenanlagen
Tonnen bereitstellen, Containerplätze sauber halten, Wege kehren.
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Dachrinnen
Im Herbst reinigen, bevor Laub die Rinnen verstopft und Wasser an der Fassade herunterläuft.
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Schadensmeldung
Schäden dokumentieren wir mit Foto und melden sie direkt an die Verwaltung.
Wer führt den Hausmeisterservice aus?
Alles ohne Meisterpflicht machen unsere eigenen Angestellten. Elektro, Sanitär und Heizung laufen über feste Partnerbetriebe.
Machen unsere eigenen Leute
- Kontrollgänge nach Plan
- Kleinarbeiten ohne Meisterpflicht, etwa Leuchtmittel tauschen oder Türschließer einstellen
- Pflege der Außenanlagen
- Schadensmeldung an die Verwaltung
- Saisonarbeiten wie Dachrinnen und Winterdienst
Machen feste Partnerbetriebe
- ElektroarbeitenElektrobetrieb
- Sanitär und HeizungInstallateur- und Heizungsbaubetrieb
- Größere MalerarbeitenMalerbetrieb
Wir koordinieren alle Gewerke und führen aus, was wir selbst dürfen. Den Rest übernehmen unsere festen Partnerbetriebe. Für Sie bleibt es ein Ansprechpartner und eine Rechnung. Welche Handwerke meisterpflichtig sind, regelt Anlage A der Handwerksordnung.
Jeder Kontrollgang wird im Kundenportal protokolliert, mit Uhrzeit und Fotos. Mängel melden Sie dort direkt und sehen, wann sie erledigt sind.
Wer uns beauftragt
Ein Hausmeister für alle, die Gebäude nicht selbst betreuen können oder wollen.
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Hausverwaltungen
Ein Hausmeister für mehrere Objekte, mit festen Rundgängen und Bericht an die Verwaltung.
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Eigentümergemeinschaften
Betreuung ohne eigenen Hausmeister, abgestimmt mit Verwalter und Beirat.
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Kommunale Wohnungsgesellschaften
Objektbetreuung für ganze Bestände nach einheitlichem Leistungsverzeichnis.
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Gewerbe
Betreuung von Büro- und Gewerbeimmobilien, auch in Kombination mit Reinigung.
Wie wird der Hausmeisterservice abgerechnet?
Den Hausmeisterservice rechnen wir mit einem festen Monatspreis pro Objekt ab. Grundlage ist das Leistungsverzeichnis: wie oft Rundgänge stattfinden, welche Arbeiten dazugehören und welche Flächen betreut werden.
Diese Punkte bestimmen den Preis:
- Objektgröße: Zahl der Einheiten, Treppenhäuser und Technikräume.
- Rhythmus: wie oft wir vor Ort sind.
- Außenanlagen: Müllplätze, Wege, Spielplätze und Grünflächen.
- Saisonale Aufgaben: Dachrinnen im Herbst, Winterdienst im Winter.
- Kombination: ob Reinigung und Gartenservice im selben Vertrag laufen.
Arbeiten außerhalb des Leistungsverzeichnisses sprechen wir vorher mit Ihnen ab und rechnen sie nach Aufwand ab.
Sind Hausmeisterkosten umlagefähig?
Teilweise. Nach § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung sind die Kosten für den Hauswart umlagefähig. Ausgenommen sind Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Arbeiten der Hausverwaltung.
Deshalb trennen wir in der Abrechnung, was umlagefähig ist und was nicht. So kann die Verwaltung die Nebenkostenabrechnung ohne Nacharbeit erstellen.
Die Arbeitskosten weisen wir getrennt aus. Mieter und Eigentümer können sie nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
So starten wir in Ihrem Objekt
Von der Begehung bis zur ersten Rückmeldung ein Ansprechpartner.
Jetzt anfragenJetzt anfragen-
01
Objektbegehung
Wir sehen uns das Objekt mit Ihnen an und nehmen Flächen, Zugänge und Wünsche auf.
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02
Leistungsverzeichnis und Angebot
Sie erhalten ein Leistungsverzeichnis und einen festen Preis für den vereinbarten Umfang.
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03
Start
Wir beginnen zum vereinbarten Termin. Ein fester Ansprechpartner ist für Ihr Objekt zuständig.
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04
Rückmeldung nach vier Wochen
Nach den ersten Wochen besprechen wir, ob alles passt, und passen den Umfang bei Bedarf an.
20 %der Arbeitskosten, nach § 35a EStG
Von der Steuer absetzen, bis 4.000 € im Jahr.
Hausmeisterkosten, die über die Nebenkosten abgerechnet werden, können Mieter und Eigentümer anteilig absetzen. Die Arbeitskosten weisen wir dafür getrennt aus.
Gilt als haushaltsnahe Dienstleistung für Privathaushalte. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und eine unbare Zahlung. Mieter und Eigentümer profitieren auch über die Nebenkostenabrechnung.
Wo wir Objekte betreuen
Diese Leistung bieten wir nur rund um Straubing an. Nur so sind wir schnell vor Ort, wenn etwas ist.
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Donau-Isar-Korridor
Ab Straubing über A3 und A92, 45 bis 60 Minuten
Kontrollgänge, Kleinarbeiten und Objektbetreuung. Wiederkehrende Leistungen bieten wir nur in diesem Korridor an.
- Straubing
- Regensburg
- Landshut
- Deggendorf
- Dingolfing
- Freising
- Cham
- Kelheim
- Moosburg an der Isar
- Neutraubling
- Wörth an der Donau
- Landau an der Isar
- Bogen
- Osterhofen
- Plattling
Fragen zum Hausmeisterservice
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.
KontaktKontaktWas kostet ein Hausmeisterservice?
Der Preis richtet sich nach Objektgröße, Rhythmus und Leistungsumfang. Nach einer Objektbegehung erhalten Sie einen festen Monatspreis.
Darf der Hausmeister kleine Reparaturen machen?
Kleine Arbeiten ohne Meisterpflicht ja, etwa Leuchtmittel tauschen oder Türschließer einstellen. Elektro-, Sanitär- und Heizungsarbeiten übernehmen feste Partnerbetriebe, wir koordinieren sie.
Sind die Kosten umlagefähig?
Zum großen Teil ja, nach § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung. Reparaturen und Verwaltungsarbeiten sind ausgenommen. Wir trennen das in der Abrechnung.
Wie oft kommt der Hausmeister?
So oft, wie es im Leistungsverzeichnis vereinbart ist, zum Beispiel wöchentlich. Im Herbst und Winter kommen saisonale Aufgaben wie Dachrinnen und Winterdienst dazu.
Bieten Sie den Hausmeisterservice auch in Ulm oder Augsburg an?
Nein. Wiederkehrende Leistungen bieten wir nur im Donau-Isar-Korridor rund um Straubing an.
Stand:
