So läuft ein Auftrag bei uns ab
Von der Anfrage bis zur Rechnung in acht Schritten. Jeder davon ist in unserer Software als fester Status hinterlegt, und Sie sehen ihn im Kundenportal.
Wie läuft ein Auftrag ab?
Der Ablauf ist bei jedem Auftrag gleich, egal ob wir einen Keller räumen, ein Treppenhaus reinigen oder ein Bad sanieren: Anfrage, Besichtigung, Angebot, Beauftragung, Terminierung, Ausführung, Dokumentation und Abrechnung.
Diese Reihenfolge ist keine Absichtserklärung. Unsere eigene Software work.force bildet jeden Auftrag als Statusfluss ab, vom ersten Anruf bis zur Rechnung. Deshalb geht keine Anfrage verloren, und Sie sehen im Kundenportal, in welchem Schritt Ihr Auftrag gerade ist.
Was wir für die einzelnen Leistungen zusätzlich beachten, steht auf den jeweiligen Seiten, etwa zur Haushaltsauflösung oder zur Sanierung.
Von der Anfrage
bis zur Rechnung
Nüchtern beschrieben, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Anfrage stellenAnfrage stellen-
01
Anfrage
Telefon, E-Mail oder Fotos: Alles landet im selben Vorgang. Keine Anfrage geht verloren.
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02
Besichtigung
Wir sehen uns das Objekt vor Ort an. Bei Entrümpelungen reichen oft Fotos.
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03
Angebot
Aus einer echten Kalkulation, nicht geschätzt. Nach außen ein Festpreis, bei Bauleistungen wahlweise Einheitspreise nach VOB.
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04
Beauftragung
Sie unterschreiben digital, vor Ort oder per Link.
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05
Terminierung
Sie bekommen eine feste Zusage. Team und Fahrzeuge planen wir im Hintergrund.
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06
Ausführung
Ein Ansprechpartner vor Ort, Fotos vorher und nachher, Checklisten je Gewerk.
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07
Dokumentation
Übergabeprotokoll mit beiden Unterschriften. Danach ist es unveränderbar und liegt als PDF vor.
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08
Abrechnung
Positionen und Zeiten aus dem Auftrag, § 35a getrennt ausgewiesen, alles im Portal.
Festpreis oder Abrechnung nach Aufmaß?
Bei Entrümpelung, Haushaltsauflösung und einmaliger Reinigung bekommen Sie einen Festpreis. Er gilt für den beschriebenen Umfang. Kommt nichts dazu, ändert sich am Preis nichts. Laufende Leistungen wie Reinigung oder Hausmeisterservice rechnen wir zu einem festen Monatspreis je Objekt ab.
Bei Bauleistungen haben Sie die Wahl. Entweder ebenfalls ein Festpreis, oder Einheitspreise nach VOB: Dann wird nach tatsächlich ausgeführter Menge abgerechnet, mit Aufmaß und Abschlagsrechnungen. Das passt, wenn sich der Umfang vorher schwer bestimmen lässt, etwa im Altbau. Welche Variante für Ihr Vorhaben passt, besprechen wir bei der Besichtigung.
Stundenlohnarbeiten weisen wir mit Stundennachweisen nach, die Sie im Portal digital gegenzeichnen.
Was gilt bei Haushaltsauflösungen im Erbfall?
Im Erbfall gehört der Nachlass allen Erben gemeinsam (§ 2032 BGB). Den Auftrag eines einzelnen Miterben dürfen wir deshalb nicht annehmen. Wir beginnen erst, wenn ein Erbschein, ein Testamentsvollstreckerzeugnis oder die Zustimmung aller Erben vorliegt.
Das klingt nach Bürokratie, schützt aber Sie: Wer ohne Zustimmung der anderen räumen lässt, riskiert Streit in der Erbengemeinschaft. Mit der Beauftragung legen wir diese Unterlagen in der Projektakte ab, damit später jeder nachvollziehen kann, wer was entschieden hat.
Fragen zum Ablauf
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.
KontaktKontaktMuss ich bei der Besichtigung dabei sein?
Es hilft, weil wir dann direkt klären können, was bleibt und was weg soll. Wenn das nicht geht, reicht der Zugang zum Objekt und ein Telefonat.
Reichen Fotos statt einer Besichtigung?
Bei vielen Entrümpelungen ja. Bei Bauleistungen, Haushaltsauflösungen und laufenden Verträgen sehen wir uns das Objekt vor Ort an.
Wie unterschreibe ich den Auftrag?
Digital, vor Ort oder per Link auf Ihrem eigenen Gerät. Das Dokument liegt danach in Ihrer Projektakte.
Was bekomme ich nach der Übergabe?
Das Übergabeprotokoll mit beiden Unterschriften als PDF, Fotos vorher und nachher und bei Entsorgung die Nachweise. Alles liegt im Kundenportal.
Wie sehe ich, wie weit mein Auftrag ist?
Im Kundenportal. Dort steht der aktuelle Schritt, bei Bauvorhaben der Zeitplan aller Gewerke mit Tagesberichten und Fotos.
Stand:
