Was ein Hausmeisterservice kostet, entscheidet vor allem das Leistungsverzeichnis: wie oft jemand kommt, was er dabei tut und wie groß das Objekt ist. Eine seriöse Zahl gibt es deshalb erst nach einer Objektbegehung. Hier steht, welche Faktoren den Preis bestimmen und wie Sie Angebote vergleichbar machen.
Hausmeisterservice Kosten: die sechs wichtigsten Faktoren
- Turnus: Ein Kontrollgang pro Woche ist etwas anderes als einer pro Tag. Der Turnus ist der größte Hebel.
- Umfang der Aufgaben: Nur Kontrollgänge und Tonnen? Oder auch Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst?
- Größe und Art des Objekts: Anzahl der Eingänge, Etagen, Wohnungen, Technikräume, Tiefgarage, Außenflächen.
- Kleinarbeiten: Was regelmäßig anfällt, kann im Monatspreis stecken. Was darüber hinausgeht, wird gesondert abgesprochen.
- Erreichbarkeit: Muss jemand außerhalb der regulären Zeiten kommen können, etwa bei einem Wasserschaden?
- Dokumentation: Protokolle der Kontrollgänge, Fotos von Schäden, Nachweise für die Verwaltung. Das kostet Zeit, spart aber Streit.
Warum es keine Pauschale pro Quadratmeter gibt
Zwei Wohnanlagen mit gleicher Wohnfläche können ganz unterschiedlich viel Arbeit machen. Die eine hat einen Eingang und einen Rasen, die andere vier Eingänge, eine Tiefgarage, einen Spielplatz und einen Müllplatz, der jede Woche aufgeräumt werden muss. Deshalb rechnen wir nach einem Leistungsverzeichnis, das wir bei der Begehung gemeinsam festlegen, und nicht nach Quadratmetern.
Hausmeisterservice Kosten vergleichen: fünf Fragen an jedes Angebot
- Steht im Angebot ein Leistungsverzeichnis mit Turnus, oder nur ein Pauschalbetrag?
- Was ist im Monatspreis enthalten, und was wird extra berechnet?
- Wer übernimmt Elektro-, Sanitär- und Heizungsarbeiten, und ist dieser Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen?
- Wie werden Einsätze dokumentiert, und wie bekommt die Verwaltung die Nachweise?
- Sind die Arbeitskosten getrennt ausgewiesen, damit Mieter sie nach § 35a absetzen können?
Ein günstiges Angebot, das Elektro- und Sanitärarbeiten gleich mit erledigen will, ist oft ein Warnsignal. Diese Arbeiten darf ein Hausmeister ohne Eintragung nicht selbst machen. Mehr im Beitrag Was darf ein Hausmeisterservice?.
Wer bezahlt am Ende?
Die Kosten für den Hauswart sind nach § 2 Nummer 14 der Betriebskostenverordnung umlagefähig, soweit es nicht um Instandhaltung, Instandsetzung, Schönheitsreparaturen oder Verwaltung geht. Bei vermieteten Wohnungen tragen sie also im Ergebnis die Mieter, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Reparaturen bleiben beim Eigentümer. Wie die Abgrenzung genau läuft, steht im Beitrag Umlagefähige Betriebskosten.
Mieter und selbst nutzende Eigentümer können auf ihren Anteil an den Arbeitskosten nach § 35a EStG 20 % von der Steuer absetzen, als haushaltsnahe Dienstleistung bis höchstens 4.000 € im Jahr. Für die Verwaltung ist der Hausmeisterservice damit oft fast kostenneutral, wenn er sauber abgerechnet wird.
