Kleinreparaturen: was wir dürfen, und was nicht
Im Hausmeisterservice erledigen wir kleine Arbeiten gleich. Elektro, Sanitär, Heizung und größere Malerarbeiten übernehmen feste Partnerbetriebe.
Welche Kleinreparaturen übernimmt ein Hausmeister?
Kleinreparaturen sind die kleinen Arbeiten, die in jedem Haus anfallen: eine Tür, die nicht mehr richtig schließt, ein loses Schild, ein defektes Leuchtmittel im Treppenhaus. Im Rahmen des Hausmeisterservice erledigen wir solche Kleinreparaturen gleich beim Kontrollgang oder kurz danach.
Die Grenze ist streng. Elektro-, Sanitär- und Heizungsarbeiten gehören zu den zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A der Handwerksordnung. Das Maler- und Lackiererhandwerk ebenfalls. Diese Arbeiten führen wir nicht selbst aus, auch keine kleinen. Feste Partnerbetriebe übernehmen sie, wir koordinieren und lassen sie ins Haus. Bei Verstößen gegen die Handwerksordnung droht ein Bußgeld, das auch den Auftraggeber treffen kann.
Kleinreparaturen bieten wir rund um Straubing im Donau-Isar-Korridor, etwa in Regensburg, Landshut und Deggendorf an, als Teil der Objektbetreuung.
Was machen wir selbst, und was nicht?
Diese Liste ist die Grenze, an die wir uns halten.
Gehört dazu
- Leuchtmittel tauschen, ohne in die Installation einzugreifen
- Türschließer einstellen, Scharniere und Schlösser ölen
- Lose Schilder, Briefkastenschilder und Hausnummern befestigen
- Schließzylinder tauschen
- Silikonfugen erneuern
- Kleine Holz- und Montagearbeiten, etwa an Zäunen oder Fahrradständern
Gehört nicht dazu
- Elektroarbeiten, auch Steckdosen und SchalterElektrobetrieb
- Sanitär, Wasserleitungen und Armaturen anschließenInstallateurbetrieb
- Heizung entlüften, einstellen, reparierenHeizungsbaubetrieb
- Malerarbeiten über kleine Ausbesserungen hinausMalerbetrieb
So läuft eine
Kleinreparatur ab
Im Hausmeistervertrag ist der Weg kurz.
Angebot anfragenAngebot anfragen-
01
Meldung
Die Verwaltung meldet im Kundenportal, oder wir sehen es beim Kontrollgang.
-
02
Einordnung
Wir prüfen, ob wir es selbst dürfen oder ein Partnerbetrieb kommt.
-
03
Erledigung
Selbst beim nächsten Einsatz oder über den Partnerbetrieb.
-
04
Nachweis
Mit Foto im Kundenportal, die Meldung wird geschlossen.
Wie werden Kleinreparaturen abgerechnet?
- Im Leistungsverzeichnis: Was regelmäßig anfällt, ist im Monatspreis enthalten.
- Nach Absprache: Alles darüber hinaus sprechen wir vorher mit Ihnen ab.
- Material: getrennt von der Arbeitszeit ausgewiesen.
- Partnerbetriebe: Wir holen das Angebot ein und koordinieren den Termin.
Laufende Leistungen rechnen wir mit einem festen Monatspreis pro Objekt ab. Grundlage ist das Leistungsverzeichnis. Arbeiten außerhalb des Verzeichnisses sprechen wir vorher mit Ihnen ab.
Wer führt die Kleinreparaturen aus?
Alles ohne Meisterpflicht machen unsere eigenen Angestellten. Elektro, Sanitär und Heizung laufen über feste Partnerbetriebe, die wir koordinieren. Jeder Einsatz wird im Kundenportal protokolliert, mit Uhrzeit und Fotos.
Fragen zu Kleinreparaturen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.
KontaktKontaktTauschen Sie auch eine Steckdose?
Nein. Auch kleine Elektroarbeiten macht nur ein Elektrobetrieb. Wir koordinieren ihn.
Entlüften Sie Heizkörper?
Nein, das übernimmt der Heizungsbaubetrieb.
Warum so streng?
Weil die Handwerksordnung es verlangt. Ein Verstoß kann auch Sie als Auftraggeber treffen.
Wer haftet bei Arbeiten der Partner?
Der Partnerbetrieb für seine Arbeit. Für Sie bleibt es ein Ansprechpartner und eine Rechnung.
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