Treppenhausreinigung statt Kehrwoche und Streit
Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften: Treppen, Geländer, Eingänge und Keller nach Leistungsverzeichnis. Umlagefähig, mit Nachweis im Portal.
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Die Treppenhausreinigung hält die gemeinsam genutzten Flächen eines Wohnhauses sauber: Treppen und Podeste, Geländer und Handläufe, Hauseingang, Briefkastenanlage, Kellergänge und Aufzug. Sie ersetzt die Kehrwoche, über die in vielen Häusern gestritten wird, weil nicht jeder gleich gründlich ist oder schlicht keine Zeit hat.
Für Hausverwaltungen ist die Treppenhausreinigung oft der Einstieg in einen Rahmenvertrag. Wir legen bei der Begehung fest, was wie oft gereinigt wird, zum Beispiel Treppen wöchentlich, Treppenhausfenster zweimal im Jahr. Jeder Einsatz steht mit Stundennachweis im Kundenportal, Beschwerden von Bewohnern lassen sich dort direkt als Mangel erfassen.
Treppenhausreinigung bieten wir rund um Straubing im Donau-Isar-Korridor, etwa in Regensburg, Landshut und Deggendorf an. Welche Kosten Verwaltungen umlegen dürfen, steht in unserem Beitrag zur Umlage.
Was gehört dazu, und was nicht?
Was im Leistungsverzeichnis steht, wird gemacht und nachgewiesen.
Gehört dazu
- Treppen und Podeste kehren und wischen
- Geländer, Handläufe und Türgriffe
- Hauseingang, Briefkästen und Klingelanlage
- Kellergänge und Gemeinschaftsräume
- Aufzugskabine
- Treppenhausfenster nach Turnus
Gehört nicht dazu
- Reinigung innerhalb der Wohnungen
- Entfernen von Sperrmüll im Treppenhaus, das ist ein eigener Auftrag (Entrümpelung)
- Kleinreparaturen, die übernimmt der Hausmeisterservice
So starten wir
in Ihrer Wohnanlage
Vom ersten Gespräch bis zur ersten Rückmeldung ein Ansprechpartner.
Angebot anfragenAngebot anfragen-
01
Anfrage
Sie nennen Objekt, Flächen und den gewünschten Rhythmus.
-
02
Objektbegehung
Wir sehen uns die Flächen an und nehmen Besonderheiten auf.
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03
Leistungsverzeichnis und Angebot
Was wann gereinigt wird, dazu ein fester Monatspreis.
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04
Start
Zum vereinbarten Termin. Ihr Zugang zum Kundenportal ist eingerichtet.
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05
Rückmeldung nach vier Wochen
Wir besprechen, ob alles passt, und passen das Verzeichnis bei Bedarf an.
Woran entscheidet sich der Preis der Treppenhausreinigung?
- Etagen und Treppenhäuser: Ein Hochhaus braucht mehr als ein Dreifamilienhaus.
- Flächen: ob Keller, Aufzug und Außenbereich dazugehören.
- Rhythmus: wöchentlich, vierzehntägig oder nach eigenem Plan.
- Bodenbelag: Naturstein, Fliesen oder Linoleum.
- Fenster: Anzahl und Turnus.
Laufende Reinigung rechnen wir mit einem festen Monatspreis pro Objekt ab, er ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. Einmalige Reinigungen bieten wir nach der Besichtigung zum Festpreis an.
Wer reinigt das Treppenhaus?
Gebäudereinigung ist ein zulassungsfreies Handwerk. Gereinigt wird von unseren eigenen Angestellten. Im Kundenportal sehen Sie, wann gereinigt wurde, mit Stundennachweis und Fotos, und Mängel melden Sie dort direkt.
Sind die Kosten umlagefähig?
Ja. Die Reinigung von Zugängen, Fluren, Treppen und Kellern gehört zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV. Vermieter können sie auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Mieter und Eigentümer können die Arbeitskosten zusätzlich nach § 35a EStG absetzen: 20 %, höchstens 4.000 € im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen. Wir weisen die Arbeitskosten getrennt aus.
Fragen zur Treppenhausreinigung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.
KontaktKontaktKönnen wir die Kehrwoche ganz abschaffen?
Ja. Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Beauftragung, danach gilt das Leistungsverzeichnis für alle.
Wie erfahren Bewohner, wann gereinigt wurde?
Die Verwaltung sieht jeden Einsatz im Kundenportal. Auf Wunsch hängt ein Plan im Treppenhaus.
Was passiert bei Beschwerden?
Die Verwaltung meldet den Mangel im Portal. Wir reinigen nach und melden die Erledigung zurück.
Reinigen Sie auch einzelne Häuser?
Ja. Mehrere Objekte kommen später in einen Rahmenvertrag.
Stand:
