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Mehrfamilienhaus mit verschneitem Vorgarten und Hecken im Winter

Streudienst mit den Mitteln, die Ihre Gemeinde erlaubt

Wir streuen bei Glätte auf Gehwegen, Zugängen und Parkplätzen. Mit den erlaubten Streumitteln und einem Protokoll zu jeder Runde.

Was macht ein Streudienst?

Ein Streudienst streut bei Glätte, damit niemand ausrutscht. Glätte entsteht nicht nur bei Schnee, sondern auch durch überfrierende Nässe, Reif oder gefrierenden Regen, oft am frühen Morgen, wenn noch niemand damit rechnet. Deshalb beobachten wir in der vereinbarten Saison die Wetterlage und rücken aus, bevor die Wege genutzt werden.

Welches Streumittel erlaubt ist, regelt die Satzung der Gemeinde. Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein, weil es Bäume, Böden und Pfoten schädigt. Wir richten uns danach und streuen sonst mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt. Art und Menge stehen in jedem Protokoll.

Unseren Streudienst bieten wir rund um Straubing im Donau-Isar-Korridor, etwa in Regensburg, Landshut und Deggendorf an, zusammen mit der Schneeräumung oder einzeln.

Was gehört dazu, und was nicht?

Was im Vertrag steht, wird gestreut und protokolliert.

Gehört dazu

  • Gehwege, Zugänge und Treppen
  • Zufahrten und Parkplätze
  • Erneutes Streuen, wenn die Glätte anhält
  • Streumittel nach Gemeindesatzung
  • Protokoll mit Uhrzeit, Wetterlage, Fläche, Streumittel und Menge

Gehört nicht dazu

  • Streusalz, wo die Gemeinde es verbietet
  • Kehren des Splitts nach dem Winter, das gibt es auf Wunsch im Frühjahr
  • Flächen außerhalb des Vertrags

So läuft der Streudienst ab

Der Vertrag sollte vor dem ersten Frost stehen.

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  1. Anfrage im Herbst

    Sie nennen Objekt und Flächen. Der Vertrag sollte vor dem ersten Schnee stehen.

  2. Begehung

    Wir sehen uns Gehwege, Treppen, Zufahrten und Parkplätze an.

  3. Vertrag

    Flächen, Zeiten und Streumittel, der Preis vor Saisonbeginn.

  4. Bereitschaft

    In der vereinbarten Saison beobachten wir die Wetterlage und rücken aus.

  5. Protokoll

    Zu jeder Runde, im Kundenportal für Sie einsehbar.

So läuft ein Auftrag im Detail

Woran entscheidet sich der Preis des Streudienstes?

  • Fläche: Gehwege, Treppen, Zufahrten und Parkplätze.
  • Streumittel: was erlaubt ist und wer es lagert.
  • Zeiten: nach Satzung oder früher.
  • Kombination: mit Schneeräumung oder einzeln.

Den Preis legen wir vor der Saison fest. Pauschalpreise pro Quadratmeter nennen wir nicht, weil eine Treppe mehr Arbeit macht als ein gerader Gehweg.

Wer streut?

Geräumt und gestreut wird von unseren eigenen Angestellten. Zu jeder Runde entsteht ein Protokoll mit Uhrzeit, Wetterlage, Fläche, Streumittel und Menge. Nachträglich lässt es sich nicht ändern, und Sie sehen es im Kundenportal.

Wer haftet, wenn jemand ausrutscht?

Für Gehwege und Zugänge ist zunächst der Eigentümer verantwortlich. Diese Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus § 823 BGB und aus der Satzung der Gemeinde, die Zeiten und Umfang der Räumpflicht regelt.

Auf uns geht die Räum- und Streupflicht nur über, wenn wir das ausdrücklich in Textform vereinbaren. Auch dann bleibt beim Eigentümer, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und stichprobenartig zu kontrollieren. Unser Protokoll hilft dabei, weil es jede Runde mit Zeitstempel belegt. Mehr dazu im Ratgeber zur Verkehrssicherungspflicht.

Schritt 1 / 2 Leistung

Wobei dürfen wir helfen? Bitte mindestens eines wählen – Mehrfachauswahl möglich.

20 %der Arbeitskosten, nach § 35a EStG

Von der Steuer absetzen, bis 4.000 € im Jahr.

Streuen wir an Ihrem selbst bewohnten Haus, zählen die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung.

Gilt als haushaltsnahe Dienstleistung für Privathaushalte. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und eine unbare Zahlung. Mieter und Eigentümer profitieren auch über die Nebenkostenabrechnung.

Was heißt das für mich?

Fragen zum Streudienst

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

Kontakt
Streuen Sie mit Salz?

Nur, wo die Gemeinde es erlaubt. Sonst mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt.

Kommen Sie auch bei Reif ohne Schnee?

Ja. Glätte durch Reif oder überfrierende Nässe gehört dazu.

Kehren Sie den Splitt im Frühjahr weg?

Auf Wunsch ja, das legen wir im Vertrag fest.

Steht im Protokoll, womit gestreut wurde?

Ja, Art und Menge des Streumittels zu jeder Runde.

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