Die Räum- und Streupflicht für den Gehweg liegt in Bayern meist beim Eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Die Gemeinde legt sie per Verordnung fest, mit Uhrzeiten, Breite und erlaubten Streumitteln. Stürzt jemand, entscheidet im Streit oft, ob sich nachweisen lässt, wann und womit geräumt wurde.
Woher kommt die Räum- und Streupflicht?
Zuerst aus der Verkehrssicherungspflicht: Wer ein Grundstück hat, auf dem andere gehen, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Für öffentliche Gehwege kommt in Bayern Art. 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes dazu. Danach können Gemeinden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke per Rechtsverordnung verpflichten, die Gehwege bei Schnee und Glatteis auf eigene Kosten sicher zu halten, während der üblichen Verkehrszeiten.
Diese Verkehrszeiten legt die Verordnung der Gemeinde fest. Das Gesetz setzt den Rahmen: Der Beginn darf nicht vor 6 Uhr liegen, das Ende nicht nach 22 Uhr. Außerdem verlangt das Gesetz, Streusalz auf das Maß zu beschränken, das für die Sicherheit nötig ist, und vorrangig umweltfreundliche Streumittel zu verwenden.
Räum- und Streupflicht: Was gilt in Ihrer Stadt?
Jede Gemeinde regelt das selbst, und die Unterschiede sind größer, als viele denken. So steht es in den Verordnungen der Städte, in denen wir Winterdienst anbieten:
| Stadt | Zeiten | Breite | Streusalz |
|---|---|---|---|
| Regensburg | werktags 7 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage 8 bis 20 Uhr | mindestens 1 m frei, ohne Gehweg 1,50 m am Fahrbahnrand | verboten, außer auf Treppen, starken Steigungen und bei Eisregen |
| Landshut | werktags bis 7 Uhr geräumt, Sonn- und Feiertage bis 8 Uhr, wiederholen bis 20 Uhr | mindestens 1,20 m | grundsätzlich nicht erlaubt |
| Straubing | werktags ab 7 Uhr, Sonn- und Feiertage ab 8 Uhr, wiederholen bis 20 Uhr | siehe Verordnung | nur an Gefahrenstellen oder bei Eisregen |
| Deggendorf | werktags 7 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage 8 bis 20 Uhr | 1 m | erlaubt, in begrenzter Menge |
| Freising | werktags ab 7 Uhr, Sonn- und Feiertage ab 8 Uhr, wiederholen bis 20 Uhr | ohne Gehweg 1 m am Straßenrand | keine ätzenden Stoffe |
In Regensburg, Landshut, Straubing und Freising sind ausdrücklich auch Hinterlieger verpflichtet, also Eigentümer, deren Grundstück über die Straße erschlossen ist, ohne direkt daran zu grenzen. Welche Streumittel wo erlaubt sind, haben wir im Beitrag Splitt streuen oder Salz zusammengefasst.
Wer haftet, wenn jemand stürzt?
Grundsätzlich der, den die Verordnung verpflichtet, in der Regel also der Eigentümer. Er kann die Arbeit abgeben, an Mieter oder an einen Dienstleister. Damit die Pflicht wirklich übergeht, braucht es eine klare Vereinbarung. Bei Mietern ist das der Mietvertrag. Bei uns gilt: Die Räum- und Streupflicht geht nur auf uns über, wenn das in Textform vereinbart ist.
Ganz los wird der Eigentümer die Verantwortung auch dann nicht. Er muss den Beauftragten sorgfältig auswählen und darf nicht wegsehen, wenn erkennbar nicht geräumt wird. Wie Eigentümer die Pflicht auf Mieter übertragen und was dabei bleibt, steht im Beitrag Winterdienst: Was Eigentümer müssen.
Was zählt im Streitfall?
Ob zur vorgeschriebenen Zeit geräumt und gestreut wurde, womit und wie oft. Wer das belegen kann, steht besser da als jemand, der sich nur erinnert. Ein handschriftlicher Streuzettel ist dafür ein schwacher Beleg: Man sieht ihm nicht an, wann er geschrieben wurde.
Unser Winterdienst protokolliert jede Runde in unserer eigenen Software, mit Uhrzeit, Wetterlage, Fläche, Streumittel und Menge. Nachträglich lässt sich das Protokoll nicht ändern. Unsere Auftraggeber sehen jedes Protokoll im Kundenportal, für jedes Objekt getrennt.
