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Räum- und Streupflicht: Wer im Winter haftet

Die Räum- und Streupflicht legt in Bayern die Gemeinde per Verordnung fest. Was in fünf Städten gilt, wer haftet und was im Streitfall zählt.

Die Räum- und Streupflicht für den Gehweg liegt in Bayern meist beim Eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Die Gemeinde legt sie per Verordnung fest, mit Uhrzeiten, Breite und erlaubten Streumitteln. Stürzt jemand, entscheidet im Streit oft, ob sich nachweisen lässt, wann und womit geräumt wurde.

Woher kommt die Räum- und Streupflicht?

Zuerst aus der Verkehrssicherungspflicht: Wer ein Grundstück hat, auf dem andere gehen, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Für öffentliche Gehwege kommt in Bayern Art. 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes dazu. Danach können Gemeinden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke per Rechtsverordnung verpflichten, die Gehwege bei Schnee und Glatteis auf eigene Kosten sicher zu halten, während der üblichen Verkehrszeiten.

Diese Verkehrszeiten legt die Verordnung der Gemeinde fest. Das Gesetz setzt den Rahmen: Der Beginn darf nicht vor 6 Uhr liegen, das Ende nicht nach 22 Uhr. Außerdem verlangt das Gesetz, Streusalz auf das Maß zu beschränken, das für die Sicherheit nötig ist, und vorrangig umweltfreundliche Streumittel zu verwenden.

Räum- und Streupflicht: Was gilt in Ihrer Stadt?

Jede Gemeinde regelt das selbst, und die Unterschiede sind größer, als viele denken. So steht es in den Verordnungen der Städte, in denen wir Winterdienst anbieten:

Stadt Zeiten Breite Streusalz
Regensburg werktags 7 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage 8 bis 20 Uhr mindestens 1 m frei, ohne Gehweg 1,50 m am Fahrbahnrand verboten, außer auf Treppen, starken Steigungen und bei Eisregen
Landshut werktags bis 7 Uhr geräumt, Sonn- und Feiertage bis 8 Uhr, wiederholen bis 20 Uhr mindestens 1,20 m grundsätzlich nicht erlaubt
Straubing werktags ab 7 Uhr, Sonn- und Feiertage ab 8 Uhr, wiederholen bis 20 Uhr siehe Verordnung nur an Gefahrenstellen oder bei Eisregen
Deggendorf werktags 7 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage 8 bis 20 Uhr 1 m erlaubt, in begrenzter Menge
Freising werktags ab 7 Uhr, Sonn- und Feiertage ab 8 Uhr, wiederholen bis 20 Uhr ohne Gehweg 1 m am Straßenrand keine ätzenden Stoffe

In Regensburg, Landshut, Straubing und Freising sind ausdrücklich auch Hinterlieger verpflichtet, also Eigentümer, deren Grundstück über die Straße erschlossen ist, ohne direkt daran zu grenzen. Welche Streumittel wo erlaubt sind, haben wir im Beitrag Splitt streuen oder Salz zusammengefasst.

Wer haftet, wenn jemand stürzt?

Grundsätzlich der, den die Verordnung verpflichtet, in der Regel also der Eigentümer. Er kann die Arbeit abgeben, an Mieter oder an einen Dienstleister. Damit die Pflicht wirklich übergeht, braucht es eine klare Vereinbarung. Bei Mietern ist das der Mietvertrag. Bei uns gilt: Die Räum- und Streupflicht geht nur auf uns über, wenn das in Textform vereinbart ist.

Ganz los wird der Eigentümer die Verantwortung auch dann nicht. Er muss den Beauftragten sorgfältig auswählen und darf nicht wegsehen, wenn erkennbar nicht geräumt wird. Wie Eigentümer die Pflicht auf Mieter übertragen und was dabei bleibt, steht im Beitrag Winterdienst: Was Eigentümer müssen.

Was zählt im Streitfall?

Ob zur vorgeschriebenen Zeit geräumt und gestreut wurde, womit und wie oft. Wer das belegen kann, steht besser da als jemand, der sich nur erinnert. Ein handschriftlicher Streuzettel ist dafür ein schwacher Beleg: Man sieht ihm nicht an, wann er geschrieben wurde.

Unser Winterdienst protokolliert jede Runde in unserer eigenen Software, mit Uhrzeit, Wetterlage, Fläche, Streumittel und Menge. Nachträglich lässt sich das Protokoll nicht ändern. Unsere Auftraggeber sehen jedes Protokoll im Kundenportal, für jedes Objekt getrennt.

Schritt 1 / 2 Leistung

Wobei dürfen wir helfen? Bitte mindestens eines wählen – Mehrfachauswahl möglich.

Räum- und Streupflicht: Wann lohnt sich ein Winterdienst?

Wenn niemand zuverlässig um 7 Uhr vor dem Haus steht. Das betrifft Eigentümer, die nicht selbst im Haus wohnen, Hausverwaltungen mit mehreren Objekten und Gewerbe, bei dem Kunden und Mitarbeiter früh kommen. Und alle, die im Schadenfall einen Nachweis brauchen.

Unseren Winterdienst bieten wir rund um Straubing an, unter anderem in Regensburg, Landshut, Straubing und Deggendorf. Flächen, Zeiten und Streumittel legen wir vor der Saison im Vertrag fest, nach der Verordnung Ihrer Gemeinde.

Lassen Sie den Gehweg an Ihrem selbst bewohnten Haus räumen, zählen die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung. Das gilt auch für den öffentlichen Gehweg, der direkt an Ihr Grundstück grenzt. Nach § 35a EStG setzen Sie 20 % davon von der Steuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr.

Quellen und Stand

Stand 18. Oktober 2026. Die Regeln der Städte stammen aus deren Verordnungen und Veröffentlichungen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

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