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Wohnzimmer mit gepackten Kartons und blauen Säcken bei einer Wohnungsauflösung

Wohnungs­auflösung: bis zur Schlüssel­übergabe

Wir räumen die Wohnung samt Keller und Abstellraum, rechnen Verwertbares an und übergeben besenrein an den Vermieter, mit Protokoll und Fotos.

Was ist eine Wohnungs­auflösung?

Bei einer Wohnungsauflösung, oft auch Wohnungsräumung genannt, wird eine Wohnung vollständig geräumt, meist eine Mietwohnung. Anlass ist ein Todesfall, der Umzug ins Pflegeheim oder ein Auszug ins Ausland. Anders als bei einem Umzug bleibt am Ende nichts stehen: Möbel, Hausrat, Kleidung, Vorräte, Kellerabteil und Dachbodenverschlag werden geräumt.

Der Termin hängt fast immer am Mietvertrag. Bis die Wohnung übergeben ist, läuft die Miete weiter. Deshalb planen wir die Wohnungsauflösung auf den Übergabetag hin. Was bleiben soll, legen wir vorher beiseite, Verwertbares rechnen wir an, der Rest wird getrennt nach Wertstoffen entsorgt.

Wohnungsauflösungen übernehmen wir rund um Straubing und rund um Illertissen. Ist ein ganzes Haus aufzulösen, lesen Sie bei der Hausauflösung weiter.

Was gehört zu einer Wohnungs­auflösung, und was nicht?

Was in die neue Wohnung oder ins Heim mitgeht, entscheiden Sie vorher.

Gehört dazu

  • Alle Räume, Balkon, Kellerabteil und Dachbodenverschlag
  • Persönliches und Unterlagen beiseitelegen
  • Verwertbares heraustrennen und anrechnen
  • Getrennte Entsorgung nach Wertstoffen
  • Unterlagen mit persönlichen Daten vernichten nach DIN 66399
  • Besenreine Übergabe mit Protokoll und Fotos

Gehört nicht dazu

  • Umzug in die neue Wohnungübernimmt eine Umzugsfirma
  • Schönheitsreparaturen nach Mietvertragrund um Straubing über unsere Sanierung
  • Kündigung bei Vermieter, Strom und Versicherungenbleibt bei Ihnen

So läuft eine
Wohnungs­auflösung ab

Wie viele Leute kommen und wie lange es dauert, steht im Angebot.

Festpreis anfragen
  1. Erstgespräch

    Sie nennen Anlass und Übergabetag. Wir klären, wer beauftragt.

  2. Besichtigung

    Wir sehen uns Wohnung, Keller und Zugang an und klären, was bleibt.

  3. Festpreis und Termin

    Ein schriftliches Angebot mit Anrechnung und fest zugesagtem Termin.

  4. Räumung

    Wir sortieren, legen Persönliches beiseite und trennen nach Wertstoffen.

  5. Übergabe

    Besenrein, mit Protokoll und Fotos, auf Wunsch direkt an den Vermieter.

So läuft ein Auftrag im Detail

Woran entscheidet sich der Aufwand einer Wohnungs­auflösung?

  • Menge: Eine volle Zweizimmerwohnung kann mehr Arbeit machen als eine halb leere mit vier Zimmern.
  • Etage und Aufzug: Ohne Aufzug wird jedes Möbelstück getragen.
  • Parken: In engen Straßen kann eine Halteverbotszone nötig sein.
  • Keller und Dachboden: Volle Abteile kommen dazu.
  • Sonderabfälle: Medikamente, Farben und Chemikalien werden getrennt abgegeben.
  • Verwertbares: Gut erhaltene Möbel senken den Preis.

Nach der Besichtigung bekommen Sie einen Festpreis. Kommt nichts dazu, ändert sich am Preis nichts, auch wenn wir länger brauchen als geplant.

Wer führt die Wohnungs­auflösung aus?

Sortieren, Räumen, Tragen und Fahren übernehmen unsere eigenen Angestellten. Vor Ort haben Sie einen festen Ansprechpartner, der auch die Übergabe macht.

Was gilt für den Mietvertrag?

Stirbt der Mieter, geht das Mietverhältnis in der Regel auf die Erben über. Erben und Vermieter können dann innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Zieht ein Mieter ins Heim, gilt meist die normale Kündigungsfrist für Mieter von drei Monaten (§ 573c BGB).

Ob die Wohnung renoviert übergeben werden muss, steht im Mietvertrag. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Sie zeigen, warum sich eine frühe Planung lohnt.

Schritt 1 / 2 Leistung

Wobei dürfen wir helfen? Bitte mindestens eines wählen – Mehrfachauswahl möglich.

Kann man eine Haushalts­auflösung von der Steuer absetzen?

In der Regel nicht. Die Finanzverwaltung führt die Haushaltsauflösung in ihrer Liste zu § 35a EStG als nicht begünstigt, ebenso die Sperrmüllabfuhr. So steht es in Anlage 1 des Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 2016. Bei der Wohnung eines Verstorbenen kommt der Abzug ohnehin kaum in Betracht, weil sie nicht zum Haushalt der Erben gehört.

Begünstigt sein können einzelne Arbeiten, die noch zu Ihrem eigenen Haushalt zählen, zum Beispiel Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung im engen zeitlichen Zusammenhang mit Ihrem Umzug. Arbeits- und Fahrtkosten weisen wir in jeder Rechnung getrennt aus. Was davon in Ihrem Fall zählt, klärt Ihre Steuerberatung.

Fragen zur Wohnungs­auflösung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

Kontakt
Müssen wir bei der Wohnungsauflösung dabei sein?

Nein. Wir stimmen vorher ab, was bleiben soll, und schicken nach der Übergabe Protokoll und Fotos.

Übergeben Sie die Wohnung auch an den Vermieter?

Ja, auf Wunsch. Das Übergabeprotokoll unterschreiben dann Vermieter und wir.

Was passiert mit Möbeln, die noch gut sind?

Was sich verkaufen lässt, rechnen wir mit dem Preis an.

Wie schnell kann die Wohnung leer sein?

Den Termin nennen wir im Angebot. Steht der Übergabetag fest, planen wir darauf hin.

Kommen Sie auch ins Allgäu?

Ja. Wohnungsauflösungen übernehmen wir auch rund um Illertissen, etwa in Ulm, Neu-Ulm und Memmingen.

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