Zum Inhalt springen
Leergeräumte Schrankwand in einem Wohnzimmer bei einer Haushaltsauflösung

Wertanrechnung: was noch Wert hat, senkt den Preis

Möbel, Antiquitäten, Sammlungen und Werkzeug, die sich noch verkaufen lassen, rechnen wir mit dem Festpreis an. Schriftlich im Angebot.

Was ist eine Wertanrechnung?

Wertanrechnung heißt: Was bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung noch verkauft werden kann, verrechnen wir mit unserem Preis. Sie bekommen also kein Geld ausgezahlt, sondern einen niedrigeren Festpreis. Die Anrechnung steht schriftlich im Angebot, damit Sie sehen, was angerechnet wurde.

Wert haben vor allem gut erhaltene Massivholzmöbel, Designerstücke, Antiquitäten, Sammlungen, Werkzeug und Maschinen, Fahrräder und manchmal Metall. Wenig bis keinen Wert haben dagegen die meisten Schrankwände, Polstermöbel mit Gebrauchsspuren, Röhrenfernseher und Kleidung. Das klingt hart, ist aber ehrlicher als eine Schätzung, die später nicht hält.

Die Wertanrechnung gehört zu jeder Haushaltsauflösung und Entrümpelung bei uns, rund um Straubing und rund um Illertissen.

Was rechnen wir an, und was nicht?

Entscheidend ist, ob sich ein Stück heute noch verkaufen lässt, nicht was es einmal gekostet hat.

Gehört dazu

  • Massivholzmöbel und Designerstücke in gutem Zustand
  • Antiquitäten und Sammlungen
  • Werkzeug, Maschinen und Gartengeräte
  • Fahrräder und Sportgeräte
  • Metall mit Materialwert

Gehört nicht dazu

  • Kunst und Antiquitäten mit hohem WertDafür empfehlen wir einen Gutachter oder ein Auktionshaus
  • Schmuck, Bargeld und Wertpapieregehören Ihnen, wir melden jeden Fund
  • Auszahlung in barDie Anrechnung senkt den Preis

So läuft die
Wertanrechnung ab

Die Anrechnung gehört zum Angebot, sie ist kein eigener Auftrag.

Festpreis anfragen
  1. Besichtigung

    Wir sehen uns den Haushalt an und notieren, was sich verkaufen lässt.

  2. Angebot

    Der Festpreis mit der Anrechnung, beides schriftlich.

  3. Ihre Entscheidung

    Was Sie behalten wollen, nehmen Sie heraus. Die Anrechnung passen wir an.

  4. Räumung

    Angerechnete Stücke nehmen wir mit, der Rest wird getrennt entsorgt.

So läuft ein Auftrag im Detail

Woran entscheidet sich, wie viel angerechnet wird?

  • Zustand: Kratzer, Flecken und Gerüche senken den Wert stark.
  • Nachfrage: Mid-Century-Möbel verkaufen sich, schwere Wohnwände kaum.
  • Menge: Ein ganzer Satz Werkzeug ist mehr wert als einzelne Teile.
  • Aufwand für den Abbau: Was zerlegt werden muss, verliert an Wert.

Wie hoch die Anrechnung ausfällt, steht im Angebot. Eine Zahl vorab am Telefon nennen wir nicht, weil sie ohne Besichtigung nicht stimmen würde.

Wer schätzt den Wert?

Wir schätzen den Wiederverkaufswert bei der Besichtigung ein, so wie er sich für uns ergibt. Bei Stücken, die viel Wert haben könnten, sagen wir Ihnen das offen und empfehlen einen Gutachter, bevor Sie sich entscheiden.

Was passiert mit Funden, die nicht im Angebot stehen?

Sie gehören weiter Ihnen. Finden wir beim Räumen Bargeld, Schmuck, Sparbücher oder Urkunden, legen wir sie beiseite und sagen Ihnen sofort Bescheid. Einen Finderlohn verlangen wir nicht.

Was angerechnet wird, steht einzeln im Angebot. So sehen Sie vor der Räumung, was wir mitnehmen und was bei Ihnen bleibt.

Schritt 1 / 2 Leistung

Wobei dürfen wir helfen? Bitte mindestens eines wählen – Mehrfachauswahl möglich.

Kann man eine Haushalts­auflösung von der Steuer absetzen?

In der Regel nicht. Die Finanzverwaltung führt die Haushaltsauflösung in ihrer Liste zu § 35a EStG als nicht begünstigt, ebenso die Sperrmüllabfuhr. So steht es in Anlage 1 des Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 2016. Bei der Wohnung eines Verstorbenen kommt der Abzug ohnehin kaum in Betracht, weil sie nicht zum Haushalt der Erben gehört.

Begünstigt sein können einzelne Arbeiten, die noch zu Ihrem eigenen Haushalt zählen, zum Beispiel Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung im engen zeitlichen Zusammenhang mit Ihrem Umzug. Arbeits- und Fahrtkosten weisen wir in jeder Rechnung getrennt aus. Was davon in Ihrem Fall zählt, klärt Ihre Steuerberatung.

Fragen zur Wertanrechnung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

Kontakt
Zahlen Sie mir Geld für die Möbel?

Nein. Wir verrechnen den Wert mit dem Festpreis. Das senkt Ihre Kosten.

Lohnt sich ein Gutachter?

Bei Kunst, Schmuck oder Antiquitäten, die viel wert sein könnten, ja. Das sagen wir Ihnen bei der Besichtigung, bevor Sie sich entscheiden.

Warum ist meine Schrankwand nichts wert?

Weil sich schwere Wohnwände heute kaum verkaufen lassen, auch wenn sie teuer waren. Das sagen wir lieber vorher als nachher.

Kann ich angerechnete Stücke doch behalten?

Ja, bis zur Räumung. Wir passen die Anrechnung dann an.

Stand:

Angebot anfragen Anrufen