Zum Inhalt springen
Leergeräumte Schrankwand in einem Wohnzimmer bei einer Haushaltsauflösung

Nachlass­auflösung, die jeder Erbe nachvollziehen kann

Für Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger. Wir dokumentieren, rechnen Verwertbares schriftlich an und übergeben mit Protokoll.

Was ist eine Nachlass­auflösung?

Bei einer Nachlassauflösung wird der Hausrat eines Verstorbenen aufgelöst: sortiert, verwertet, entsorgt und die Wohnung oder das Haus besenrein übergeben. Der Unterschied zu einer gewöhnlichen Haushaltsauflösung liegt bei den Beteiligten. Oft sind mehrere Erben im Spiel, ein Testamentsvollstrecker oder ein vom Nachlassgericht bestellter Nachlasspfleger, und jeder muss nachvollziehen können, was passiert ist.

Deshalb dokumentieren wir bei einer Nachlassauflösung mehr als üblich. Fotos vor Beginn, die schriftliche Anrechnung im Angebot, das Übergabeprotokoll und die Entsorgungsnachweise liegen in einer Akte im Kundenportal. Der Zugang lässt sich an alle Erben weitergeben.

Nachlassauflösungen übernehmen wir rund um Straubing und rund um Illertissen. Was Erben allgemein wissen sollten, steht auf unserer Seite für Erben.

Was gehört zu einer Nachlass­auflösung, und was nicht?

Was aufbewahrt werden soll, legen die Erben vorher fest.

Gehört dazu

  • Fotos aller Räume vor Beginn
  • Unterlagen für Nachlassgericht, Bank und Finanzamt beiseitelegen
  • Schmuck, Bargeld und Wertsachen melden
  • Verwertbares schriftlich anrechnen
  • Getrennte Entsorgung nach Wertstoffen
  • Besenreine Übergabe mit Protokoll

Gehört nicht dazu

  • Erbschein beantragenbeim Nachlassgericht oder Notar
  • Verteilung unter den ErbenIhre Entscheidung
  • Verkauf der Immobilieübernimmt Ihr Makler

So läuft eine
Nachlass­auflösung ab

Vom ersten Anruf bis zur Übergabe ein Ansprechpartner.

Festpreis anfragen
  1. Erstgespräch

    Wir klären, wer beauftragt und welche Unterlagen vorliegen.

  2. Besichtigung

    Mit einem Erben oder Bevollmächtigten, wenn möglich.

  3. Festpreis und Anrechnung

    Schriftlich, damit alle Erben dasselbe Angebot sehen.

  4. Beauftragung

    Mit Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis, Bestellung als Nachlasspfleger oder Zustimmung aller Erben.

  5. Auflösung

    Sortieren, Wertsachen melden, getrennt entsorgen.

  6. Übergabe

    Besenrein, mit Protokoll, Fotos und Nachweisen im Kundenportal.

So läuft ein Auftrag im Detail

Woran entscheidet sich der Aufwand einer Nachlass­auflösung?

  • Menge: Ein Haushalt nach Jahrzehnten in derselben Wohnung ist meist voll.
  • Sortieren: Je mehr Unterlagen und Erinnerungsstücke, desto länger dauert es.
  • Abstimmung: Mehrere Erben brauchen mehr Rückfragen.
  • Etage, Keller, Dachboden: wie bei jeder Auflösung.
  • Verwertbares: senkt den Preis, schriftlich im Angebot.

Nach der Besichtigung bekommen Sie einen Festpreis. Kommt nichts dazu, ändert sich am Preis nichts, auch wenn wir länger brauchen als geplant.

Wer führt die Nachlass­auflösung aus?

Sortieren, Räumen, Tragen und Fahren übernehmen unsere eigenen Angestellten. Vor Ort haben Sie einen festen Ansprechpartner, der auch die Übergabe macht.

Wer darf eine Nachlass­auflösung beauftragen?

Der Nachlass gehört allen Erben gemeinsam (§ 2032 BGB). Den Auftrag eines einzelnen Miterben nehmen wir deshalb nicht an. Beauftragen können alle Erben gemeinsam, ein Bevollmächtigter, ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlasspfleger.

Wer überlegt, das Erbe auszuschlagen, sollte vorher nichts aus der Wohnung entfernen lassen und mit einem Anwalt oder dem Nachlassgericht sprechen. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen (§ 1944 BGB). Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Schritt 1 / 2 Leistung

Wobei dürfen wir helfen? Bitte mindestens eines wählen – Mehrfachauswahl möglich.

Kann man eine Haushalts­auflösung von der Steuer absetzen?

In der Regel nicht. Die Finanzverwaltung führt die Haushaltsauflösung in ihrer Liste zu § 35a EStG als nicht begünstigt, ebenso die Sperrmüllabfuhr. So steht es in Anlage 1 des Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 2016. Bei der Wohnung eines Verstorbenen kommt der Abzug ohnehin kaum in Betracht, weil sie nicht zum Haushalt der Erben gehört.

Begünstigt sein können einzelne Arbeiten, die noch zu Ihrem eigenen Haushalt zählen, zum Beispiel Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung im engen zeitlichen Zusammenhang mit Ihrem Umzug. Arbeits- und Fahrtkosten weisen wir in jeder Rechnung getrennt aus. Was davon in Ihrem Fall zählt, klärt Ihre Steuerberatung.

Fragen zur Nachlass­auflösung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

Kontakt
Können alle Erben die Unterlagen sehen?

Ja. Den Zugang zum Kundenportal geben Sie an die anderen Erben weiter.

Arbeiten Sie auch für Nachlasspfleger?

Ja. Mit der Bestellung durch das Nachlassgericht kann der Nachlasspfleger uns beauftragen.

Was passiert mit Unterlagen für die Bank?

Die legen wir beiseite und geben sie Ihnen. Was niemand mehr braucht, vernichten wir nach DIN 66399.

Was ist, wenn sich die Erben nicht einig sind?

Dann beginnen wir nicht. Wir brauchen die Zustimmung aller Erben oder einen Testamentsvollstrecker.

Stand:

Angebot anfragen Anrufen