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Seniorenumzug: Was mitgeht und was mit dem Rest passiert

Aus der großen Wohnung wird ein Zimmer. Wie Sie den Seniorenumzug planen, was mitgehen sollte, was mit dem Rest passiert und was Pflegekasse und Steuer sagen.

Ein Seniorenumzug, etwa ins betreute Wohnen oder ins Pflegeheim, heißt fast immer: Aus einer großen Wohnung wird ein Zimmer oder eine kleine Wohnung. Die meiste Arbeit steckt deshalb nicht im Transport, sondern in der Frage, was mitgeht und was mit dem Rest passiert. Wer früh plant und die Betroffenen einbezieht, macht es allen leichter.

Seniorenumzug: in welcher Reihenfolge?

  1. Das neue Zuhause ausmessen. Wie viel Platz ist im neuen Zimmer oder in der neuen Wohnung? Was stellt das Heim selbst, etwa Pflegebett und Schrank? Ein Grundriss mit Maßen hilft bei jeder weiteren Entscheidung.
  2. Auswählen, was mitgeht. Gemeinsam mit dem Menschen, der umzieht. Die vertrauten Dinge sind wichtiger als die wertvollen: der eigene Sessel, die Fotos, die Lampe vom Nachttisch.
  3. Den Rest aufteilen. Was übernehmen Kinder und Enkel? Was kann verkauft oder gespendet werden? Was wird entsorgt?
  4. Termine festlegen. Einzug ins neue Zuhause, Umzug der Möbel, Räumung der alten Wohnung, Übergabe an Vermieter oder Käufer.
  5. Verträge und Post umstellen. Adresse ändern, Nachsendeauftrag stellen, Strom, Telefon und Rundfunkbeitrag ummelden oder kündigen.
  6. Die alte Wohnung übergeben. Leer, besenrein, mit Protokoll und Schlüsseln.

Was mitgehen sollte, und was besser nicht

Für das neue Zimmer zählt, was den Alltag erleichtert und an zu Hause erinnert. Bewährt haben sich der eigene Sessel oder ein kleines Sofa, ein Tisch mit Stuhl, Fotos und Bilder, Lieblingsgeschirr, ein Radio oder Fernseher und Kleidung für alle Jahreszeiten. Teppiche und Läufer dagegen werden zur Stolperfalle, und große Schränke passen oft nicht ins Zimmer.

Lassen Sie sich Zeit für die Auswahl, auch wenn der Termin drängt. Wer jahrzehntelang in einer Wohnung gelebt hat, trennt sich nicht in einem Nachmittag von allem.

Wohin mit dem, was nicht mitgeht?

Erst an die Familie denken, dann an Verkauf und Spende, dann an Entsorgung. Gut erhaltene Möbel und Hausrat nehmen Sozialkaufhäuser oft gern, aber nicht alles. Fragen Sie vorher, was sie brauchen und ob sie abholen.

Bei einer Haushaltsauflösung übernehmen wir den Rest auf einmal: Wir räumen, trennen nach Wertstoffen und rechnen an, was noch Wert hat. Fotos, Dokumente und Schmuck, die beim Räumen auftauchen, legen wir beiseite. Beginnen können wir, sobald feststeht, was ins neue Zimmer mitgeht. Was mit den einzelnen Sachen passiert, steht auf der Seite Was mit Ihren Sachen passiert.

Kündigung der alten Wohnung

Für Mieter gilt die gesetzliche Kündigungsfrist: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (§ 573c BGB). Ein besonderes Kündigungsrecht wegen eines Umzugs ins Heim sieht das Gesetz nicht vor. Fragen Sie den Vermieter, ob er einen früheren Auszug mitträgt, zum Beispiel mit einem Nachmieter.

Läuft die Miete noch, während schon die Heimkosten anfallen, zählt jeder Monat. Planen Sie die Räumung deshalb so, dass die Wohnung zum Ende der Kündigungsfrist übergeben werden kann.

Schritt 1 / 2 Leistung

Wobei dürfen wir helfen? Bitte mindestens eines wählen – Mehrfachauswahl möglich.

Gibt es Zuschüsse für den Seniorenumzug?

Die Pflegekasse kann nach § 40 Absatz 4 SGB XI Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes zahlen, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause dadurch möglich oder leichter wird. Ob dazu auch ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung zählt, klären Sie vorher mit Ihrer Pflegekasse. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie Aufträge vergeben.

Steuerlich gilt: Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen sind nach der Liste der Finanzverwaltung haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG. Die Haushaltsauflösung dagegen führt die Finanzverwaltung ausdrücklich als nicht begünstigt. Wer ins Heim zieht und dort einen eigenen Haushalt hat, kann haushaltsnahe Dienstleistungen auch dort absetzen. Mehr im Beitrag Haushaltsnahe Dienstleistungen.

Wenn die Familie weit weg wohnt

Dann ist es noch wichtiger, dass vor Ort jemand verlässlich ist. Bei uns bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit Festpreis und festem Termin. Was beiseitegelegt werden soll, stimmen wir vorher mit Ihnen ab, und nach der Übergabe bekommen Sie Protokoll und Fotos. Für Pflegeeinrichtungen, deren Sozialdienst solche Umzüge begleitet, gibt es die Seite für Pflegeeinrichtungen.

Quellen und Stand

Stand 18. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

  • § 573c BGB
  • § 40 SGB XI
  • Bundesministerium der Finanzen: Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 9. November 2016, Anlage 1
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