Die Kosten der Gartenpflege hängen von der Fläche ab, aber noch mehr davon, was auf ihr wächst und wie oft gepflegt werden soll. Rasen mähen geht schnell, Hecken schneiden und Beete pflegen dauern. Dazu kommt der Grünschnitt, der weggebracht werden muss. Grundlage für einen festen Preis ist ein Pflegeplan.
Gartenpflege Kosten: Was den Preis bestimmt
- Rasenfläche: Wie groß, wie verwinkelt, mit wie vielen Kanten an Beeten und Wegen?
- Hecken: Länge und Höhe. Eine zwei Meter hohe Hecke braucht Leiter oder Gerüst und mehr Zeit.
- Beete: Unkraut entfernen, Boden lockern, zurückschneiden. Pflegeintensiv, vor allem im Frühjahr.
- Bäume und Sträucher: Pflegeschnitt ja, große Bäume fällen ist ein eigener Auftrag, oft mit Genehmigung.
- Turnus: Rasen mähen im Sommer alle ein bis zwei Wochen, Hecken ein- bis zweimal im Jahr, Laub im Herbst mehrmals.
- Grünschnitt: Mitnehmen und zu einer Annahmestelle bringen gehört dazu, und die Menge zählt.
- Zugang: Kommt man mit Mäher und Anhänger direkt hin, oder muss alles durchs Haus getragen werden?
Der Pflegeplan: Was wann passiert
| Jahreszeit | Typische Arbeiten |
|---|---|
| Frühjahr | Rasen mähen ab dem Austrieb, vertikutieren, düngen, Beete vorbereiten |
| Sommer | Rasen regelmäßig mähen, Formschnitt an Hecken, Unkraut entfernen |
| Herbst | Laub entfernen, Hecken und Gehölze zurückschneiden, Rasen ein letztes Mal mähen |
| Winter | Größere Rückschnitte und Fällungen, wenn erlaubt, dazu der Winterdienst |
Vom 1. März bis 30. September sind an Hecken und Gehölzen nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. So regelt es § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Größere Rückschnitte gehören deshalb in Herbst und Winter. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt außerdem die Baumschutzverordnung der Gemeinde, falls es eine gibt.
Selbsteinschätzung: fünf Fragen
- Wie groß sind Rasen, Hecken und Beete ungefähr?
- Wie oft soll gemäht und geschnitten werden?
- Gibt es große Bäume, die geschnitten oder gefällt werden müssen?
- Wie viel Grünschnitt fällt an, und wohin damit?
- Gibt es einen direkten Zugang für Geräte?
Wer zahlt die Gartenpflege?
In vermieteten Objekten ist die Gartenpflege nach § 2 Nummer 10 der Betriebskostenverordnung umlagefähig, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen und der Pflege von Spielplätzen, Zugängen und Zufahrten. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Mehr dazu im Beitrag Umlagefähige Betriebskosten.
