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Gartenpflege Kosten: Was den Preis bestimmt

Rasen, Hecken, Beete, Turnus und Grünschnitt: was die Kosten der Gartenpflege bestimmt, mit Pflegeplan durchs Jahr.

Die Kosten der Gartenpflege hängen von der Fläche ab, aber noch mehr davon, was auf ihr wächst und wie oft gepflegt werden soll. Rasen mähen geht schnell, Hecken schneiden und Beete pflegen dauern. Dazu kommt der Grünschnitt, der weggebracht werden muss. Grundlage für einen festen Preis ist ein Pflegeplan.

Gartenpflege Kosten: Was den Preis bestimmt

  • Rasenfläche: Wie groß, wie verwinkelt, mit wie vielen Kanten an Beeten und Wegen?
  • Hecken: Länge und Höhe. Eine zwei Meter hohe Hecke braucht Leiter oder Gerüst und mehr Zeit.
  • Beete: Unkraut entfernen, Boden lockern, zurückschneiden. Pflegeintensiv, vor allem im Frühjahr.
  • Bäume und Sträucher: Pflegeschnitt ja, große Bäume fällen ist ein eigener Auftrag, oft mit Genehmigung.
  • Turnus: Rasen mähen im Sommer alle ein bis zwei Wochen, Hecken ein- bis zweimal im Jahr, Laub im Herbst mehrmals.
  • Grünschnitt: Mitnehmen und zu einer Annahmestelle bringen gehört dazu, und die Menge zählt.
  • Zugang: Kommt man mit Mäher und Anhänger direkt hin, oder muss alles durchs Haus getragen werden?

Der Pflegeplan: Was wann passiert

Jahreszeit Typische Arbeiten
Frühjahr Rasen mähen ab dem Austrieb, vertikutieren, düngen, Beete vorbereiten
Sommer Rasen regelmäßig mähen, Formschnitt an Hecken, Unkraut entfernen
Herbst Laub entfernen, Hecken und Gehölze zurückschneiden, Rasen ein letztes Mal mähen
Winter Größere Rückschnitte und Fällungen, wenn erlaubt, dazu der Winterdienst

Vom 1. März bis 30. September sind an Hecken und Gehölzen nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. So regelt es § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Größere Rückschnitte gehören deshalb in Herbst und Winter. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt außerdem die Baumschutzverordnung der Gemeinde, falls es eine gibt.

Selbst­einschätzung: fünf Fragen

  1. Wie groß sind Rasen, Hecken und Beete ungefähr?
  2. Wie oft soll gemäht und geschnitten werden?
  3. Gibt es große Bäume, die geschnitten oder gefällt werden müssen?
  4. Wie viel Grünschnitt fällt an, und wohin damit?
  5. Gibt es einen direkten Zugang für Geräte?

Wer zahlt die Gartenpflege?

In vermieteten Objekten ist die Gartenpflege nach § 2 Nummer 10 der Betriebskostenverordnung umlagefähig, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen und der Pflege von Spielplätzen, Zugängen und Zufahrten. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Mehr dazu im Beitrag Umlagefähige Betriebskosten.

Schritt 1 / 2 Leistung

Wobei dürfen wir helfen? Bitte mindestens eines wählen – Mehrfachauswahl möglich.

Steuer: Pflege oder Neuanlage?

Die laufende Gartenpflege an Ihrem Haus ist eine haushaltsnahe Dienstleistung. Nach § 35a EStG setzen Sie 20 % der Arbeitskosten von der Steuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr, einschließlich der Abfuhr des Grünschnitts. Wird der Garten neu angelegt oder umgestaltet, gilt das als Handwerkerleistung, mit einem Höchstbetrag von 1.200 € im Jahr. Bei einem Neubau ist die erstmalige Anlage nicht begünstigt. Mieter können ihren Anteil an den umgelegten Kosten ebenfalls absetzen.

Ihr Angebot

Unser Gartenservice pflegt Grünflächen an Wohnanlagen, Bürogebäuden und Gewerbeobjekten rund um Straubing, nach einem Pflegeplan, den wir mit Ihnen festlegen. Den Grünschnitt nehmen wir mit. Für Hausverwaltungen gibt es ihn zusammen mit Winterdienst und Hausmeisterservice in einem Vertrag. Mehr auf unseren Seiten zu Rasenpflege, Heckenschnitt und Baumpflege und Fällung.

Quellen und Stand

Stand 18. Oktober 2026. Auf dieser Seite stehen bewusst keine Preise.

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