Baumpflege und Baumfällung, mit Blick auf die Satzung
Wir schneiden Obst- und Zierbäume, entfernen Totholz und fällen, wenn es erlaubt ist. Vorher klären wir Baumschutzsatzung und Schnittzeiten.
Wann braucht ein Baum Pflege, und wann eine Baumfällung?
Bäume brauchen Pflege, damit sie gesund bleiben und niemanden gefährden. Dazu gehören der Obstbaumschnitt, das Entfernen von Totholz, das Auslichten zu dichter Kronen und das Freischneiden von Wegen und Dächern. Eine Baumfällung wird nötig, wenn ein Baum krank ist, umzustürzen droht oder einem Bauvorhaben weichen muss.
Vor jeder Baumfällung steht die Frage, ob sie erlaubt ist. Viele Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang mit einer Baumschutzsatzung oder -verordnung. Die Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort. Zusätzlich gelten die Schnittzeiten aus dem Naturschutzrecht. Wir klären beides mit Ihnen, bevor gesägt wird.
Baumpflege bieten wir rund um Straubing im Donau-Isar-Korridor, etwa in Regensburg, Landshut und Deggendorf an. Ob ein Baum vom Boden aus gefällt werden kann oder Stück für Stück abgetragen werden muss, sehen wir bei der Besichtigung. Große Bäume an Häusern oder Leitungen gehören in die Hände von Baumpflegern mit Seilklettertechnik. Das sagen wir Ihnen dann offen.
Was gehört dazu, und was nicht?
Bei Bäumen ziehen wir die Grenze nach Größe, Lage und Recht.
Gehört dazu
- Obstbaumschnitt und Erziehungsschnitt
- Totholz entfernen, Kronen auslichten
- Wege, Dächer und Fassaden freischneiden
- Fällung kleinerer Bäume, wenn sie erlaubt ist
- Schnittgut und Stammholz abtransportieren
Gehört nicht dazu
- Fällung geschützter Bäume ohne Genehmigungniemals
- Große Bäume an Häusern und LeitungenBaumpfleger mit Seilklettertechnik
- Baumgutachten zur StandsicherheitSachverständiger
- Wurzelstöcke fräsenklären wir bei der Besichtigung
So läuft eine Baumpflege ab
Bei einer Fällung steht zuerst die Frage, ob sie erlaubt ist.
Angebot anfragenAngebot anfragen-
01
Anfrage
Mit Fotos vom Baum und Angaben zu Lage und Größe.
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02
Besichtigung
Wir sehen uns Baum, Umgebung und Zugang an.
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03
Satzung und Schnittzeit
Wir klären, ob eine Genehmigung nötig ist und wann geschnitten werden darf.
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04
Festpreis und Termin
Ein schriftliches Angebot mit beschriebenem Umfang.
-
05
Ausführung
Schnitt oder Fällung, Schnittgut wird mitgenommen.
Woran entscheidet sich der Aufwand?
- Größe des Baums: Ein Obstbaum ist schneller geschnitten als eine alte Linde.
- Lage: frei stehend oder dicht an Haus, Zaun und Leitung.
- Zugang: ob wir mit Gerät an den Baum kommen.
- Schnittgut: Menge und Abtransport.
- Genehmigung: ob eine Fällgenehmigung eingeholt werden muss.
Laufende Pflege rechnen wir mit einem festen Preis nach Pflegeplan ab. Einmalige Arbeiten bieten wir nach der Besichtigung zum Festpreis an.
Wer pflegt und fällt die Bäume?
Die Pflege machen unsere eigenen Angestellten, nach festem Pflegeplan. Nach jedem Einsatz sehen Sie im Kundenportal, was gemacht wurde, mit Fotos. Bei großen, schwer zugänglichen Bäumen sagen wir Ihnen, wann ein Baumpfleger mit Seilklettertechnik die bessere Wahl ist.
Wann darf geschnitten und gefällt werden?
Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen vom 1. März bis 30. September nicht stark zurückgeschnitten oder beseitigt werden. Erlaubt sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte (§ 39 BNatSchG). Größere Rückschnitte planen wir deshalb für Herbst und Winter.
Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt außerdem die Baumschutzsatzung oder -verordnung Ihrer Gemeinde. Sie legt fest, ab welchem Stammumfang ein Baum geschützt ist und wo die Genehmigung beantragt wird. Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld und muss oft Ersatz pflanzen.
20 %der Arbeitskosten, nach § 35a EStG
Von der Steuer absetzen, bis 4.000 € im Jahr.
Schneiden wir Bäume in Ihrem eigenen Garten, zählen die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung.
Gilt als haushaltsnahe Dienstleistung für Privathaushalte. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und eine unbare Zahlung. Mieter und Eigentümer profitieren auch über die Nebenkostenabrechnung.
Fragen zur Baumpflege und Baumfällung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.
KontaktKontaktDarf ich einen Baum im eigenen Garten fällen?
Das hängt von der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde und von der Jahreszeit ab. Wir klären es vor dem Termin.
Wann ist die beste Zeit für den Obstbaumschnitt?
Für viele Obstbäume der späte Winter. Schonende Pflegeschnitte sind auch im Sommer erlaubt.
Nehmen Sie das Holz mit?
Ja, Schnittgut und Stammholz nehmen wir mit. Auf Wunsch lassen wir Brennholz da.
Fällen Sie auch große Bäume?
Das hängt von Lage und Zugang ab. Bei großen Bäumen an Häusern empfehlen wir einen Baumpfleger mit Seilklettertechnik.
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