Was eine Gebäudereinigung kostet, hängt von Fläche, Turnus, Art der Flächen und den Anforderungen ab, die im Leistungsverzeichnis stehen. Dazu kommt ein Faktor, den viele unterschätzen: In der Gebäudereinigung gilt ein eigener, allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn. Ein Preis, der damit nicht zusammenpasst, sollte misstrauisch machen.
Gebäudereinigung Kosten: Was den Preis bestimmt
- Fläche: Wie viele Quadratmeter Treppenhaus, Büro, Sanitärräume, Glas? Gemessen wird bei der Begehung.
- Turnus: Täglich, wöchentlich, alle zwei Wochen? Der Turnus wirkt direkt auf die Stundenzahl.
- Art der Flächen: Ein Treppenhaus mit Steinstufen braucht anderes als ein Büro mit Teppichboden. Sanitärräume und Küchen brauchen mehr Zeit pro Quadratmeter.
- Anforderungen: In einer Arztpraxis gelten Hygienevorgaben, die eine Wohnanlage nicht hat.
- Glas: Fenster, Glastüren und Glasflächen im Treppenhaus werden meist in eigenem Turnus gereinigt, oft mit anderem Gerät.
- Zeitfenster: Reinigung nach Feierabend oder am Wochenende ist anders zu planen als tagsüber.
Warum der Mindestlohn so wichtig ist
Reinigung ist Handarbeit. Der größte Teil eines Angebots sind deshalb Lohnkosten. Für die Branche gilt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag mit Mindestlöhnen, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Für Glas- und Fassadenreinigung gilt eine eigene, höhere Lohngruppe. Wer ein Angebot bekommt, das deutlich unter den anderen liegt, sollte fragen, wie es zustande kommt. Entweder fehlen Leistungen, oder es wird nicht nach Tarif bezahlt.
Gebäudereinigung Kosten vergleichen
Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn sie auf demselben Leistungsverzeichnis beruhen. Achten Sie auf diese Punkte:
- Sind Flächen, Turnus und Tätigkeiten je Raum beschrieben?
- Ist geregelt, was bei Ausfall oder Urlaub passiert, und wann nachgereinigt wird?
- Wie wird die Qualität kontrolliert und dokumentiert?
- Sind Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial enthalten?
- Sind die Arbeitskosten getrennt ausgewiesen, damit Mieter sie nach § 35a absetzen können?
Wie Sie die Reinigung für eine Eigentümergemeinschaft sauber ausschreiben, steht im Beitrag WEG-Reinigung ausschreiben.
Wer zahlt die Treppenhausreinigung?
In vermieteten Objekten in der Regel die Mieter, über die Betriebskosten. Die Betriebskostenverordnung nennt unter Nummer 9 ausdrücklich die Säuberung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller und Aufzug. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage vorsieht, und die Kosten müssen wirtschaftlich sein.
Für Mieter und selbst nutzende Eigentümer gibt es einen Ausgleich: Auf den Anteil an den Arbeitskosten setzen sie nach § 35a EStG 20 % von der Steuer ab, bis höchstens 4.000 € im Jahr. Mehr im Beitrag Umlagefähige Betriebskosten.
