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Leergeräumte Schrankwand in einem Wohnzimmer bei einer Haushaltsauflösung

Zwangsräumung: dokumentiert, Schritt für Schritt

Für Vermieter und Hausverwaltungen räumen wir nach der Besitzeinweisung durch den Gerichtsvollzieher. Wir dokumentieren alle Sachen und trennen, was verwahrt werden muss.

Was passiert bei einer Zwangsräumung?

Eine Zwangsräumung ist die letzte Stufe, wenn ein Mieter trotz Räumungsurteil nicht auszieht. Der Gerichtsvollzieher setzt ihn aus dem Besitz und weist den Vermieter ein. Bei der klassischen Räumung lässt der Gerichtsvollzieher auch die Sachen abtransportieren und einlagern (§ 885 ZPO). Das ist teuer, weil Spedition und Lager vorab bezahlt werden müssen.

Beim sogenannten Berliner Modell beschränkt der Vermieter den Auftrag auf die Besitzeinweisung (§ 885a ZPO). Die Sachen bleiben zunächst in der Wohnung, und der Vermieter kümmert sich selbst darum: Er muss sie verwahren, darf aber offensichtlich Wertloses vernichten. Fordert der frühere Mieter seine Sachen nicht innerhalb eines Monats ab, darf der Vermieter sie verwerten.

Hier kommen wir ins Spiel. Wir räumen für Vermieter und Hausverwaltungen nach der Besitzeinweisung, rund um Straubing und rund um Illertissen.

Was gehört dazu, und was nicht?

Bei einer Zwangsräumung kommt es auf die Trennung zwischen Verwahren und Entsorgen an.

Gehört dazu

  • Fotos aller Räume vor Beginn
  • Sachen mit erkennbarem Wert, Unterlagen und Persönliches heraustrennen
  • Diese Sachen auflisten und für die Verwahrung verpacken
  • Offensichtlich Wertloses getrennt nach Wertstoffen entsorgen
  • Besenreine Übergabe mit Protokoll

Gehört nicht dazu

  • Räumungsklage und Antrag beim Gerichtsvollzieherübernimmt Ihr Anwalt
  • Einlagerungden Lagerort bestimmen Sie
  • Verwertung nach Ablauf der MonatsfristIhre Entscheidung, auf Wunsch übernehmen wir sie
  • Räumung ohne Räumungstitelniemals

So läuft eine Räumung nach dem Berliner Modell

Den Termin stimmen wir auf den Termin des Gerichtsvollziehers ab.

Anfrage stellen
  1. Anfrage

    Sie nennen den Termin der Besitzeinweisung und schicken die Mitteilung des Gerichtsvollziehers.

  2. Besichtigung

    Wenn möglich nach der Einweisung, sonst schätzen wir anhand Ihrer Angaben.

  3. Festpreis und Termin

    Ein schriftliches Angebot mit beschriebenem Vorgehen.

  4. Dokumentation

    Fotos aller Räume, bevor etwas bewegt wird.

  5. Trennen und Räumen

    Was verwahrt werden muss, kommt auf die Liste. Wertloses wird entsorgt.

  6. Übergabe

    Besenrein, mit Protokoll, Fotos und der Liste der verwahrten Sachen.

So läuft ein Auftrag im Detail

Woran entscheidet sich der Aufwand einer Zwangsräumung?

  • Menge und Zustand: Verwahrloste Wohnungen machen deutlich mehr Arbeit.
  • Trennen: Je mehr Sachen mit möglichem Wert, desto länger dauert die Liste.
  • Verwahrung: Verpacken und Transport an den Lagerort, den Sie bestimmen.
  • Etage und Zugang: Treppen ohne Aufzug kosten Zeit.
  • Schädlinge: Dann muss vorher ein Schädlingsbekämpfer kommen.

Nach der Besichtigung bekommen Sie einen Festpreis. Kommt nichts dazu, ändert sich am Preis nichts, auch wenn wir länger brauchen als geplant.

Wer führt die Räumung aus?

Sortieren, Räumen, Tragen und Fahren übernehmen unsere eigenen Angestellten. Vor Ort haben Sie einen festen Ansprechpartner, der auch die Übergabe macht. Für das Trennen zwischen Verwahren und Entsorgen ist er vor Ort verantwortlich und hält jede Entscheidung fest.

Warum ist die Dokumentation so wichtig?

Beim Berliner Modell haftet der Vermieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn er Sachen wegschafft oder vernichtet (§ 885a Abs. 3 ZPO). Wir arbeiten in seinem Auftrag, und für uns gilt derselbe Maßstab. Wer Sachen von erkennbarem Wert entsorgt, handelt grob fahrlässig.

Deshalb fotografieren wir vor Beginn jeden Raum, trennen im Zweifel lieber zu viel als zu wenig heraus und listen auf, was verwahrt wird. Fordert der frühere Mieter seine Sachen zurück, liegt die Liste bereit. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Schritt 1 / 2 Leistung

Wobei dürfen wir helfen? Bitte mindestens eines wählen – Mehrfachauswahl möglich.

Fragen zur Zwangsräumung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.

Kontakt
Dürfen Sie eine Wohnung ohne Gerichtsvollzieher räumen?

Nein. Wir räumen erst, wenn der Gerichtsvollzieher den Vermieter in den Besitz eingewiesen hat.

Lagern Sie die Sachen ein?

Den Lagerort bestimmen Sie. Wir verpacken, listen auf und bringen die Sachen dorthin.

Was dürfen Sie entsorgen?

Nur, woran offensichtlich kein Interesse besteht. Im Zweifel wird verwahrt.

Wer bezahlt die Räumung?

Sie als Vermieter beauftragen und bezahlen uns. Die Kosten gelten als Kosten der Zwangsvollstreckung. Ob Sie sie vom früheren Mieter zurückbekommen, ist eine Frage für Ihren Anwalt.

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